REVIER.GESTALTEN - Gigawattpakt (GWP)
28.07.2025 – 30.04.2027
Nordrhein-Westfalen treibt den kommunalen Photovoltaik-Ausbau im Rheinischen Revier voran: Über die kommenden vier Jahre stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen für das Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier bis zu 60 Millionen Euro Strukturstärkungsmittel zur Verfügung. Die Förderung umfasst unteranderem „Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher“ sowie „Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau“ im Rheinischen Revier. Gefördert werden Systeme aus Photovoltaik-Dachanlagen und Batteriespeichern, die auf kommunalen Gebäuden elektrische Energie für den Eigenverbrauch erzeugen (Eigenbedarf). Die Gebäude dürfen nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts genutzt werden. Der prognostizierte Jahresertrag der zu fördernden Photovoltaikanlagedarf nicht höher sein als der prognostizierte Stromverbrauch des kommunalen Gebäudes. Die prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 80Prozent liegen. Die Gewinne aus dem in das öffentliche Netz eingespeisten Stromsind in die nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten der Kommune zu reinvestieren. Die Photovoltaikanlage ist alleine und zusammen mit einem elektrischen Batteriespeicher als System förderfähig, der elektrische Batteriespeicheralleine ist nicht förderfähig.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
siehe Zielgruppe
Fördervoraussetzungen
- s, Förderprogramm auf der Webseite der Bezirksregierung Köln
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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