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REVIER.GESTALTEN Förderporgramm "Vernetzt mobil im Rheinischen Revier - Smarte Pendlerparkplätze"

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Antragsfrist:
14.05.2025 30.06.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Gemeindeverbände
Zweckverbände
Öffentliche Unternehmen
Verkehr
Strukturwandel und -entwicklung
Infrastruktur
Zuschuss/Zuweisung

https://wir.gorheinland.com/fileadmin/B2B/Downloads/Ausbau/RheinischesRevier/Smarte_Pendlerparkpl%C3%A4tze_Foerderaufruf_final.pdf

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

·        a) Gemeinden/Gemeindeverbände aus dem Fördergebiet (Rheinisches Revier)

·        b) Juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der in Buchstabe a genannten Gemeinden und Gemeindeverbände befinden

·        c) rechtliche selbstständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit sie sich zu 100 Prozent in der Trägerschaft des Landes befindet

·        d) sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient

Antragsberechtigte, die keine Gemeinde oder Gemeindeverbände darstellen, benötigen das Einvernehmen der Belegenheitskommune.

Interkommunale/kreisweite Zusammenarbeit ist möglich.


Fördervoraussetzungen

  • • Barrierefreiheit (4a des Förderaufrufes)
  • • Verknüpfung der P+R-Anlage mit ÖPNV (4b des Förderaufrufes)
  • • Stellplatzdetektion (4c des Förderaufrufes)
  • • Hinweispapier: Datenplattform/digitale Erfassung (4d des Förderaufrufes)
  • • Ausstattungs-/Qualitätsstandards bzgl. Beleuchtung (4e des Förderaufrufes)
  • • Mindestqualität: Fahrbahn-/Stellplatzoberfläche (4f des Förderaufrufes)
  • https://wir.gorheinland.com/fileadmin/B2B/Downloads/Ausbau/RheinischesRevier/Smarte_Pendlerparkpl%C3%A4tze_Foerderaufruf_final.pd

Rechtliche Grundlage

Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in NordrheinWestfalen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen