REVIER.GESTALTEN Förderporgramm "Vernetzt mobil im Rheinischen Revier - Smarte Pendlerparkplätze"
14.05.2025 – 30.06.2026
https://wir.gorheinland.com/fileadmin/B2B/Downloads/Ausbau/RheinischesRevier/Smarte_Pendlerparkpl%C3%A4tze_Foerderaufruf_final.pdf
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
· a) Gemeinden/Gemeindeverbände aus dem Fördergebiet (Rheinisches Revier)
· b) Juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der in Buchstabe a genannten Gemeinden und Gemeindeverbände befinden
· c) rechtliche selbstständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit sie sich zu 100 Prozent in der Trägerschaft des Landes befindet
· d) sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient
Antragsberechtigte, die keine Gemeinde oder Gemeindeverbände darstellen, benötigen das Einvernehmen der Belegenheitskommune.
Interkommunale/kreisweite Zusammenarbeit ist möglich.
Fördervoraussetzungen
- • Barrierefreiheit (4a des Förderaufrufes)
- • Verknüpfung der P+R-Anlage mit ÖPNV (4b des Förderaufrufes)
- • Stellplatzdetektion (4c des Förderaufrufes)
- • Hinweispapier: Datenplattform/digitale Erfassung (4d des Förderaufrufes)
- • Ausstattungs-/Qualitätsstandards bzgl. Beleuchtung (4e des Förderaufrufes)
- • Mindestqualität: Fahrbahn-/Stellplatzoberfläche (4f des Förderaufrufes)
- https://wir.gorheinland.com/fileadmin/B2B/Downloads/Ausbau/RheinischesRevier/Smarte_Pendlerparkpl%C3%A4tze_Foerderaufruf_final.pd
Rechtliche Grundlage
Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in NordrheinWestfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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