Direkt zum Inhalt

REVIER.GESTALTEN Förderporgramm "Vernetzt mobil im Rheinischen Revier - Mobilstationen der Zukunft"

-
Antragsfrist:
12.05.2025 30.06.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Gemeindeverbände
Zweckverbände
Öffentliche Unternehmen
Verkehr
Strukturwandel und -entwicklung
Infrastruktur
Zuschuss/Zuweisung

https://wir.gorheinland.com/fileadmin/B2B/Downloads/Ausbau/RheinischesRevier/Mobilstationen_der_Zukunft_RheinischesRevier_Foerderaufruf_inkl_Foerderleitlinien.pdf 

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

·        a) Gemeinden/Gemeindeverbände aus dem Fördergebiet (Rheinisches Revier)

·        b) Juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der in Buchstabe a genannten Gemeinden und Gemeindeverbände befinden

·        c) rechtliche selbstständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit sie sich zu 100 Prozent in der Trägerschaft des Landes befindet

·        d) sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient

Antragsberechtigte, die keine Gemeinde oder Gemeindeverbände darstellen, benötigen das Einvernehmen der Belegenheitskommune.

Interkommunale/kreisweite Zusammenarbeit ist möglich.

Fördervoraussetzungen

  • • Barrierefreiheit (4A des Förderaufrufes)
  • • Städtebauliche Einheit, einheitliches Erscheinungsbild (4B des Förderaufrufes)
  • • Siehe auch Mindestausstattung (4.1.1 des Förderaufrufes)
  • • Sowie Mobilstation mit einfachem ÖPNV-Anschluss (4.1.2 des Förderaufrufes) und Quartiersmobilstation (4.1.3 des Förderaufrufes)
  • https://wir.gorheinland.com/fileadmin/B2B/Downloads/Ausbau/RheinischesRevier/Mobilstationen_der_Zukunft_RheinischesRevier_Foerderaufruf_inkl_Foerderleitlinien.pdf

Rechtliche Grundlage

Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in NordrheinWestfalen

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen