REVIER.GESTALTEN Förderporgramm "Vernetzt mobil im Rheinischen Revier - Mobilstationen der Zukunft"
12.05.2025 – 30.06.2026
https://wir.gorheinland.com/fileadmin/B2B/Downloads/Ausbau/RheinischesRevier/Mobilstationen_der_Zukunft_RheinischesRevier_Foerderaufruf_inkl_Foerderleitlinien.pdf
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
· a) Gemeinden/Gemeindeverbände aus dem Fördergebiet (Rheinisches Revier)
· b) Juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der in Buchstabe a genannten Gemeinden und Gemeindeverbände befinden
· c) rechtliche selbstständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit sie sich zu 100 Prozent in der Trägerschaft des Landes befindet
· d) sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient
Antragsberechtigte, die keine Gemeinde oder Gemeindeverbände darstellen, benötigen das Einvernehmen der Belegenheitskommune.
Interkommunale/kreisweite Zusammenarbeit ist möglich.
Fördervoraussetzungen
- • Barrierefreiheit (4A des Förderaufrufes)
- • Städtebauliche Einheit, einheitliches Erscheinungsbild (4B des Förderaufrufes)
- • Siehe auch Mindestausstattung (4.1.1 des Förderaufrufes)
- • Sowie Mobilstation mit einfachem ÖPNV-Anschluss (4.1.2 des Förderaufrufes) und Quartiersmobilstation (4.1.3 des Förderaufrufes)
- https://wir.gorheinland.com/fileadmin/B2B/Downloads/Ausbau/RheinischesRevier/Mobilstationen_der_Zukunft_RheinischesRevier_Foerderaufruf_inkl_Foerderleitlinien.pdf
Rechtliche Grundlage
Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in NordrheinWestfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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