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REVIER GESTALTEN - Energetische Sanierung kommunaler Gebäude; Förderstrang 2 - Einzelmaßnahmen- Neuantrag

Förderung von Einzelmaßnahmen im Zuge der energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden.​
Antragsfrist:
16.06.2026 31.07.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Energie
Klimaschutz
Umwelt- und Naturschutz
Zuschuss/Zuweisung

Förderung von Einzelmaßnahmen im Zuge der energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden.​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • ​Städte
  • Kreise
  • Gemeinden

Fördervoraussetzungen

  • Es können nur kommunale Gebäude gefördert werden

Rechtliche Grundlage

Richtlinie zur Umsetzung des InvKG NRW

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
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