REVIER GESTALTEN - Energetische Sanierung kommunaler Gebäude; Förderstrang 1 - ganzheitliche Sanierung- Änderungsantrag
Antragsfrist:
16.06.2026 – 31.07.2026
16.06.2026 – 31.07.2026
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Energie
Klimaschutz
Umwelt- und Naturschutz
Zuschuss/Zuweisung
Förderung von Einzelmaßnahmen im Zuge der energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Städte
- Kreise
- Gemeinden
Fördervoraussetzungen
- Es können nur kommunale Gebäude gefördert werden
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenWeiterführende Links und Downloads
Förderwegweiser Energetische Sanierung kommunaler Gebäude
https://www.rheinisches-revier.de/foerderwegweiser/foerderprogramm-energetische-sanierung-kommunaler-gebaeude
Informationen zu Förderbudget pro Kommune und Kreis im Rheinischen Revier (Stand 05.06.2026)
https://www.rheinisches-revier.de/fileadmin/Content/Seitenstruktur/03_F%C3%B6rderwegweiser/Energetische_Sanierung_kommunaler_Geb%C3%A4ude/Energetische_Sanierung_Kommunaler_Geb%C3%A4ude_im_RR_-_F%C3%B6rderbudget_pro_Kommune_und_Kreis_05_06-2026.pdf