Ressourceneffizienzberatungen in Großunternehmen
01.01.2024 – 30.06.2027
Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst Ressourceneffizienzberatungen in Großunternehmen. Externe Expertinnen und Experten analysieren Energie-,Material- und Wasserverbräuche sowie Abfallströme, identifizieren Prozessverluste und liefern einen umsetzbaren Maßnahmenplan mit Wirtschaftlichkeits- und CO²-Bilanz. Gefördert werden die Beratungsleistungen inklusive nötiger Mess-/Analysearbeiten. Ziel sind schnell realisierbare Einsparungen, weniger Umweltwirkungen und belastbare Entscheidungsgrundlagen für Investitionen - pragmatisch, messbar, betriebsspezifisch.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Großunternehmen
Fördervoraussetzungen
- • Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Der Gesamtbetrag aller De-minimis-Beihilfen darf 300.000 Euro innerhalb von drei Kalenderjahren nicht überschreiten.
- • Gefördert werden ausschließlich externe Beratungsleistungen – z. B. Analyse von Prozessen, Stoffkreisläufen, Produkten oder Geschäftsmodellen im Sinne der Ressourceneffizienz, Circular Economy oder digitalen Transformation.
- • Die eingesetzten Beratungsmethoden müssen erprobt und fachlich geeignet sein.
- • Die Beratung darf nicht zu den üblichen Betriebsausgaben gehören und darf erst nach Bewilligung durch das Land begonnen werden.
- • Der Förderanteil beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal jedoch 100.000 Euro.
- • Die Bagatellgrenze liegt bei 2.500 Euro.
- • Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die Umsatzsteuer nicht geltend machen.
- • Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von LANUKGefördert werden externe Beratungsleistungen zur Ressourceneffizienz – zum Beispiel zur Analyse von Material- und Energieflüssen, zur Entwicklung von Maßnahmen im Sinne von Ecodesign oder Circular Economy oder zur Begleitung bei Investitionen in digitale Prozesse. Die Beratung muss auf erprobten Methoden basieren und darf nicht regelmäßig oder im Rahmen der üblichen Betriebsausgaben erfolgen.
Der Antrag wird schriftlich beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eingereicht. Zuvor müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen. Die Effizienz-Agentur NRW prüft den Antrag fachlich, das LANUV übernimmt die rechtliche Bewertung. Nach positiver Prüfung und bei verfügbaren Mitteln erhält das Unternehmen einen Zuwendungsbescheid. Erst danach darf mit der Beratung begonnen werden. Nach Projektabschluss erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Nein. Pro Unternehmen kann nur eine Ressourceneffizienzberatung im Rahmen dieser Förderung durchgeführt und bezuschusst werden. Eine weitere Förderung im gleichen Kalenderjahr ist ausgeschlossen – auch dann, wenn sie sich auf einen anderen Unternehmensbereich bezieht.