Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Infrastruktur (RWP)
01.01.2026 – 31.12.2027
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastruktur (RWP) bündelt Landes- und Bundesmittel, um strukturschwache Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen wirtschaftlich zu stärken.
Ziel ist die Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur - also öffentlichen Einrichtungen und Maßnahmen, die Unternehmen den nötigen Raum und Rahmen für Wachstum bieten.
Gefördert werden insbesondere
- Wirtschaftsflächen und Gewerbeanbindungen für Industrie- und Gewerbebetriebe
- Touristische Infrastruktur, wie Rad- und Wanderwege, Informationszentren und Kurparks
- Gewerbezentren, wie Technologie- und Gründer-Zentren
- Berufliche Bildungseinrichtungen
- Planungs- und Beratungsleistungen, wie Gutachten und Machbarkeitsstudien.
Das RWP stärkt Wirtschaft und Kommunen so gleich auf mehreren Ebenen: Es sichert und schafft Arbeitsplätze, gleicht strukturelle Defizite aus und beschleunigt die Transformation zur klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft. Die Fördermittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- steuerbegünstigte juristische Personen
- natürliche oder juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, z. B. Projektgesellschaften.
Bei einzelnen Fördertatbeständen (z. B. in der beruflichen Bildung) bestehen abweichende Regelungen.
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Fördervoraussetzungen
- Das Projekt liegt in einem C- oder D-Regionalfördergebiet (Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf)
- Das Infrastrukturvorhaben muss Beschäftigung, Standortqualität oder klimafreundlichen Umbau fördern
- In der Regel beträgt der Zuschuss bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben. Unter bestimmten Bedingungen – etwa bei interkommunaler Kooperation, Beitrag zur klimagerechten Transformation oder Fachkräftesicherung – kann der Fördersatz auf bis zu 90 % steigen.
- Eigenmittel des Antragsträgers in Höhe von 10 % bis 40 % sind zwingend notwendig.
- Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden (kein Vertragsschluss vor Bewilligung).
- Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten (3 Jahren) abgeschlossen werden.
- Die geförderte Infrastruktur muss mindestens 15 Jahre lang zweckgebunden in öffentlicher Nutzung verbleiben.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur im regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Infrastruktur)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land, Bund Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Gemeinden und Gemeindeverbände, steuerbegünstigte juristische Personen sowie natürliche oder juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, zum Beispiel Projektgesellschaften. Bei einzelnen Fördertatbeständen, etwa in der beruflichen Bildung, gelten abweichende Regelungen.
Eine Förderung aus dem RWP erfolgt als Zuschuss. Der Fördersatz beträgt zwischen 60 und 90 % der förderfähigen Kosten.
Ja. Kosten für externe Planungs- und Beratungsleistungen (z. B. Machbarkeitsstudien, Gutachten, Masterpläne) können gefördert werden, sofern sie zur Vorbereitung oder Durchführung eines förderfähigen Infrastrukturvorhabens dienen und nicht bereits aus anderen Fördermitteln getragen werden.
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