Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Infrastruktur (RWP)
01.03.2025 – 31.12.2027
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) bündelt Landes- und Bundesmittel, um strukturschwache Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest zu machen.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastruktur (RWP) fördert die sogenannte wirtschaftsnahe Infrastruktur - also all jene öffentlichen Anlagen, die Unternehmen den Boden für Wachstum bereiten.
Gefördert werden insbesondere:
- Wirtschaftsflächen und Gewerbeanbindungen für Industrie- und Gewerbebetrieb,
- Touristische Infrastruktur, wie Rad- und Wanderwege, Informationszentren und Kurparks,
- Gewerbezentren, wie Technologie- und Gründer-Zentren,
- Berufliche Bildungseinrichtungen,
- Planungs- und Beratungsleistungen, wie Gutachten und Machbarkeitsstudien.
Der Zuschuss deckt in der Regel bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben ab. Liegt das Vorhaben in eine gemeinsame Entwicklungsstrategie eingebettet, erfolgt es im Verbund mehrerer Kommunen oder beschleunigt es sichtbar die klimaneutrale Transformation beziehungsweise die Fachkräftesicherung, kann der Anteil auf bis zu 90 % steigen. Eigene Mittel des Trägers in Höhe von 10 bis 40 % bleiben jedoch zwingend erforderlich.
Förderfähig sind nur Projekte, die in den festgelegten C- oder D-Fördergebieten liegen. Sie dürfen erst nach der Bewilligung starten und müssen innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein. Außerdem müssen sie allen Interessierten einen gleichberechtigten Zugang ermöglichen und dürfen nicht speziell für ein einzelnes Unternehmen entwickelt werden.
Damit trägt das Programm auf drei Ebenen zur regionalen Entwicklung bei: Es sichert und schafft Beschäftigung, gleicht strukturelle Nachteile aus und beschleunigt die Transformation zur klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- steuerbegünstigte juristische Personen,
- natürliche oder juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, z. B. Projektgesellschaften.
Bei einzelnen Fördertatbeständen (z. B. in der beruflichen Bildung) bestehen abweichende Regelungen.
Fördervoraussetzungen
- Projekt liegt in einem C- oder D-Regionalfördergebiet (Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf)
- Antrag vor Vorhabenbeginn (kein Vertrags- oder Auftragsschluss vor Bewilligung)
- Abschluss in höchstens drei Jahren (36 Monaten)
- Infrastrukturvorhaben müssen Beschäftigung, Standortqualität oder klimafreundlichen Umbau fördern
- Infrastruktur bleibt mindestens 15 Jahre zweckgebunden in öffentlicher Nutzung
Rechtliche Grundlage
Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur im regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Infrastruktur)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land, Bund Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
Der Zuschuss aus dem RWP zur Stärkung der wirtschaftsnahen Infrastruktur kann insbesondere für Folgendes verwendet werden:
• Wirtschaftsflächen und Gewerbeanbindungen für Industrie- und Gewerbebetriebe,
• Touristische Infrastruktur, wie Rad- und Wanderwege, Informationszentren und Kurparks,
• Gewerbezentren, wie Technologie- und Gründer-Zentren,
• Berufliche Bildungseinrichtungen,
• Planungs- und Beratungsleistungen, wie Gutachten und Machbarkeitsstudien,
• Regionale Entwicklungskonzepte.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
• Gemeinden und Gemeindeverbände,
• steuerbegünstigte juristische Personen,
• natürliche oder juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, z. B. Projektgesellschaften.
Bei einzelnen Fördertatbeständen (z. B. in der beruflichen Bildung) bestehen abweichende Regelungen.
Eine Förderung aus dem RWP erfolgt als Zuschuss. Der Fördersatz beträgt zwischen 60 und 90 % der förderfähigen Kosten.
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