Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Gewerbliche Wirtschaft (RWP)
01.07.2025 – 31.12.2027
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) bündelt Landes- und Bundesmittel, um Unternehmen in strukturschwachen Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest zu machen. Das RWP fördert die gewerbliche Wirtschaft durch gezielte Unternehmensförderung – insbesondere Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Gefördert werden insbesondere:
- die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten – Neuerrichtungen, Erweiterungen, erstmaliger Erwerb, Übernahme von stillzulegenden Betriebsstätten,
- Erweiterung der Produktionsvielfalt,
- Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen – Investitionen, die Ressourcen schonen, die Energieeffizienz steigern oder den Eigenbedarf aus erneuerbaren Energien decken,
- KMU-Beratungsleistungen – Unterstützung zur Markteinführung innovativer Produkte in der Gründungsphase und Schulungen für die Wettbewerbsfähigkeit oder Entwicklung von Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
Förderhöhe
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben. Die Höhe richtet sich nach der Lage des Vorhabens (C- oder D-Fördergebiet), der Unternehmensgröße (klein, mittel, groß) und der Anzahl der neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze.
Je nach Ausgangslage sind folgende Fördersätze möglich
- bis zu 30 % für kleine Unternehmen,
- bis zu 20 % für mittlere Unternehmen,
- bis zu 10 % für große Unternehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Fördersatz um 5 % erhöht werden. Für Zuschüsse bis zu 300.000 Euro gelten im Rahmen der De-minimis-Beihilfe sogar Fördersätze von bis zu 45 % (für kleine Unternehmen).
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können einen Zuschuss aus dem RWP erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Das Unternehmen ist in einer förderfähigen Branche tätig (vgl. Positivliste im Downloadbereich).
Das Vorhaben ist im ausgewiesenen Fördergebiet in Nordrhein-Westfalen geplant.
Die wirtschaftliche Tätigkeit wird dauerhaft und hauptberuflich am Markt ausgeübt.
Auch Unternehmen auf der sogenannten bedingten Positivliste können gefördert werden – vorausgesetzt, ihr Projekt stärkt die regionale Produktivität oder Einkommensbasis. Ist ein Unternehmen keiner Liste eindeutig zugeordnet, ist eine Förderung in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region beiträgt und ein zuständiger Ausschuss zustimmt.
Nicht förderfähig sind Unternehmen der Negativliste – dazu zählen z. B. der Einzelhandel oder Energieversorger.
Die Listen finden Sie im Downloadbereich.
Fördervoraussetzungen
- Projekt liegt in einem C- oder D-Regionalfördergebiet (Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf).
- Antrag vor Vorhabenbeginn (kein Vertrags- oder Auftragsschluss vor Bewilligung).
- Abschluss in höchstens 3 Jahren (36 Monaten).
Rechtliche Grundlage
Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes im regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land, Bund Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von NRW.BANKGerne können Sie für eine individuelle Beratung vor der Antragstellung die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren. Für eine Terminvereinbarung steht Ihnen das Service-Center der NRW.BANK unter der Telefonnummer 0211 91741 - 4800 von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr zur Verfügung.
Dieses Beratungsangebot der NRW.BANK richtet sich ausdrücklich nicht an gewerbliche Unternehmensberater.
Zuwendungen aus dem RWP werden als Zuschuss gewährt. Möglich ist dabei eine Förderung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder nach der De-minimisVerordnung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage der gezahlten
Rechnungen (Ausgaben-Erstattungs-Prinzip).
Der Begriff KMU steht für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Ob ein Unternehmen als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen eingestuft wird, richtet sich nach den Kriterien der EU (Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 sowie der Verordnung (EU) Nr. 651/2014).
Für die Einstufung sind vor allem Faktoren wie Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Bilanzsumme entscheidend.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn (VZM) kann zur Ablehnung des Antrags oder zur Aufhebung des Zuwendungsbescheids führen, abhängig davon, in welcher Phase sich der Antrag befindet.
Ein förderunschädlicher Beginn ist erst ab dem Eingangsdatum des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrags bei der NRW.BANK möglich. Nach Antragseingang erfolgt eine postalische Bestätigung durch die NRW.BANK.
Weitere Informationen zum Maßnahmenbeginn können den FAQ der NRW.BANK entnommen werden.
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