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Regionales Kultur Programm NRW

Wenn die eigene Stadt zu klein und die Welt zu groß scheint, dann wird Ihre Kulturregion zum Aktionsraum für neue künstlerische Experimentierfelder, inspirierenden Erfahrungsaustausch und kollektive Grenzüberschreitungen. Herzlich willkommen beim Regionalen Kultur Programm NRW! In Eigenregie verhandeln und gestalten hier Kulturschaffende gemeinsam mit Institutionen und Verwaltungen die kulturelle Entwicklung Ihrer Region.
Antragsfrist:
30.10.2025 07.12.2025
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Verbände
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Privatpersonen
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Mit dem Regionalen Kultur Programm NRW (kurz RKP) unterstützt die Landesregierung seit Ende der 1990er-Jahre die zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens dabei, sich zu profilieren und ihre Attraktivität und Identität nach innen und nach außen zu stärken. Dabei sollen die Kommunikation und Kooperation zwischen Kulturschaffenden und den Kulturverantwortlichen in Regionen und Land initiiert und intensiviert sowie neue Impulse für die Kulturarbeit in der Fläche gegeben werden.


Die regionalen Kulturbüros unterstützen, beraten und vernetzen die Projekte dabei. Jede Kulturregion ist eine von zehn, die gemeinsam das unverwechselbare Gesicht Nordrhein-Westfalens zeichnen: das Land der kulturellen Vielfalt in eng verzahnten Stadt-Land-Räumen mit europäischem Pulsschlag an seinen Benelux-Grenzen.


Projekte, die in kommunen- und spartenübergreifenden Kooperationen Themen der Region behandeln, können sich um eine Förderung bewerben.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Städte, Kreise und Gemeinden,
  • Kultureinrichtungen jeglicher Größe, 
  • Vereine,
  • Einzelpersonen.


Fördervoraussetzungen

  • Mindestens drei Partnerinnen oder Partner aus zwei Städten oder Gemeinden entwickeln und realisieren das Projekt gemeinsam.
  • Das Projekt muss zu den Leitthemen der jeweiligen Kulturregion passen.
  • Marketing ist verpflichtender Bestandteil – alle Beteiligten wirken daran mit.
  • Die Maßnahme überzeugt durch künstlerische Qualität, Innovationskraft und kulturelle Teilhabe.
  • Eine Beratung im regionalen Kulturbüro ist vor Antragstellung erforderlich.
  • Das Projekt darf vor Antragstellung noch nicht begonnen haben.
  • Ein Eigenanteil von 10 % (nicht-kommunal) bzw. 20 % (kommunal) ist nötig. Auch in Form von Engagement.
  • Die vollständigen Voraussetzungen stehen in der Kulturförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen.

Rechtliche Grundlage

Allgemeine Kulturförderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW)
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Gefördert werden Kulturprojekte mit regionalem Bezug, hoher künstlerischer oder fachlicher Qualität, Innovationskraft und Bezug zu den Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.

Zum Beispiel Honorare, projektbezogenes Personal, Sachkosten, Mieten oder Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.

Die Förderung deckt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab.