Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv
19.06.2026 – 11.09.2026
Ziel ist es, Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb (z.B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, schwarze Menschen (PoC), ältere Menschen oder LSBTIQ*) abzubauen und neue Zugänge zu schaffen.
So sollen dauerhafte Veränderungen in den Strukturen der Einrichtungen erreicht werden: beim Publikum, beim Personal, im Programm, bei externen Partnerschaften und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Einrichtung kann selbst festlegen, welche Themen oder unterrepräsentierten Gruppen sie besonders in den Vordergrund stellen möchte, basierend auf ihrer aktuellen Situation und ihren Entwicklungszielen. Das Programm ist für den Zeitraum Frühjahr 2027 bis Winter 2028 (2 Jahre) angelegt.
Die Bewerbungsfrist endet am 11. September 2026.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen möchten. Dazu zählen Theater, Museen, Produktionshäuser der freien Szene, soziokulturelle Zentren, Opern und Konzerthäuser, Musikschulen, Kunstvereine, Bibliotheken, Dritte Orte, Filmhäuser, Literaturbüros oder Literaturhäuser. Nicht antragsberechtigt sind hingegen freie Musik-, Tanz- oder Theatergruppen sowie Festivals. Auch die Erweiterung bestehender Diversitätskonzepte ist möglich, wenn neue Schwerpunkte gesetzt werden.
Ein gemeinsamer Antrag von zwei oder mehr Einrichtungen (z.B. im ländlichen Raum) ist möglich. Dabei muss eine Einrichtung die Trägerschaft für das Vorhaben übernehmen.Kultureinrichtungen können sich innerhalb einer Kommune oder als regionales Bündnis zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag auf Förderung stellen. Eine der beteiligten Einrichtungen muss dabei die Trägerschaft übernehmen. Auch Kommunen können einen Antrag stellen, wenn sie Diversität und Teilhabe in mehrerer ihrer Kultureinrichtungen fördern möchten.
Fördervoraussetzungen
- Die Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen möchten. Dazu zählen Theater, Museen, Produktionshäuser der freien Szene, soziokulturelle Zentren, Opern und Konzerthäuser, Musikschulen, Kunstvereine, Bibliotheken, Dritte Orte, Filmhäuser, Literaturbüros oder Literaturhäuser. Nicht antragsberechtigt sind hingegen freie Musik-, Tanz- oder Theatergruppen sowie Festivals.
- Kultureinrichtungen können sich innerhalb einer Kommune oder als regionales Bündnis zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag auf Förderung stellen. Eine der beteiligten Einrichtungen muss dabei die Trägerschaft übernehmen. Auch Kommunen können einen Antrag stellen, wenn sie Diversität und Teilhabe in mehrerer ihrer Kultureinrichtungen fördern möchten
- Es ist notwendig, eine Person für das Diversitätsmanagement zu benennen oder einzustellen, die den Prozess mit einer angemessenen Wochenstundanzahl begleitet und koordiniert. Sie bildet die Schnittstelle zwischen Programmbüro und Einrichtung und unterstützt die Leitung sowie die Mitarbeitenden konzeptionell und organisatorisch bei der Umsetzung der beantragten Programmziele. Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen liegt bei der Einrichtungsleitung und der gesamten Institution.
- Die Haltung und Unterstützung durch die Leitungsebene müssen in einem schriftlichen Motivationsschreiben dargestellt werden. Für die Leitungsebene werden im Rahmen der Förderung 3-4 Veranstaltungen (inkl. Auftakt- und Abschlussveranstaltung) angeboten. Eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen sowie an den individuellen Beratungsangeboten ist verpflichtend.
- Die Person für Diversitätsmanagement verpflichtet sich bei einer Förderung, an Veranstaltungen und Beratungsangeboten des Programmbüros teilzunehmen. Diese dienen dem kollegialen Austausch und der Weitergabe von bewährten Praktiken. Der Umfang beträgt etwa ½ Tag pro Monat (zum Auftakt und zum Ende des Programms etwas mehr).
- Es darf noch nicht mit dem Fördervorhaben begonnen worden sein. Der Durchführungszeitraum des Projekts soll zwischen Januar 2027 und Dezember 2028 liegen.
- Gefördert werden nur Kultureinrichtungen, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
- Nach Abschluss der Förderung müssen die Vorgehensweise und Ergebnisse des Prozesses in einer schriftlichen Form dokumentiert und gegebenenfalls öffentlich präsentiert werden.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenPDF, 231.99 KB
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