Provenienzen NRW
01.10.2025 – 30.11.2025
Das Förderprogramm Provenienzen NRW wurde entwickelt, um die Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Entzugskontexte (Nationalsozialismus, DDR/SBZ sowie koloniales Erbe) zu intensivieren sowie die Voraussetzungen dafür zu schaffen, Provenienzforschung als selbstverständliche sowie dauerhafte Kernaufgabe in den Einrichtungen zu festigen. Die Einrichtungen sollen mit der Förderung dabei unterstützt werden, ihre Sammlungsbestände hinsichtlich ihrer Provenienz aufzuarbeiten. In Bezug auf NS-verfolgungsbedingten Entzug werden die Einrichtungen unterstützt, der Selbstverpflichtung entsprechend der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung gerecht zu werden. Neben vorbereitenden Arbeiten sowie Maßnahmen, die sich mit während der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz befassen, sollen auch solche unterstützt werden, bei denen Kulturgutentzüge in der Sowjetische Besatzungszone sowie der DDR aufgearbeitet werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen umfasst, die der Aufarbeitung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten dienen.
Das „Förderprogramm Provenienzen NRW“ erkennt als einen wesentlichen Aspekt der Arbeit von kulturgutbewahrenden Einrichtungen die Provenienzforschung an.
Förderfähig sind insbesondere solche Maßnahmen, die der Vor- und Nachbereitung von Projekten dienen, z.B. solche, die durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) gefördert bzw. dort für eine Förderung beantragt wurden sowie Finanzierungsanteile des Projektträgers im Rahmen von DZK-Anträgen.
Förderungen sind in drei sogenannten Fördersäulen möglich:
- Grundlagen, (vorbereitende) Recherchen,
- Finanzierungsanteil im Rahmen eines DZK-Projektes,
- Produkte und Maßnahmen der Veröffentlichung / Nachbereitung (Publikation, Kommunikation etc.).
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Museen, Archive und Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, die sich in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Trägerschaft befinden (unabhängig ihrer Rechtsform),
- Museen, Archive und Bibliotheken, deren Träger eine als gemeinnützig anerkannte juristische Person ist (solche in privater Trägerschaft sind nur in Säule II antragsberechtigt)
Fördervoraussetzungen
- Anlagen müssen unterschrieben hochgeladen werden
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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