Projektförderung Neue Künste Ruhr 2027
04.05.2026 – 15.06.2026
Das Förderprogramm "Neue Künste Ruhr" des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter neuer Kunstformen (Urban Arts, Neuer Zirkus, Elektronische Musikkultur, Digitale Künste), die im dichten Kulturangebot der Metropole Ruhr frische Impulse setzen. Strukturelle Maßnahmen unterstützen bis 2030 innovative künstlerische Experimente, fördern neuartige Kollaborationen und laden junge Kreative ein, das Ruhrgebiet zu ihrem Projekt zu machen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Ein Antrag kann gestellt werden von:
· Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturarbeitenden (dazu gehören zum Beispiel Personen aus Bereichen wie Programmierung, Szenographie, Kuration und Design)
· Gruppen, Initiativen und Kompanien (sowohl juristische als auch natürliche Personen)
· kommunalen und freien Kultureinrichtungen
Aufstrebende Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeitende, die gerade in den Beruf einsteigen, sind ausdrücklich eingeladen, sich zu bewerben.
Fördervoraussetzungen
- Die Antragstellenden verorten sich in einem der vier Förderbereiche oder an ihren interdisziplinären Schnittstellen.
- Wohnort: Wenn eine natürliche Person den Antrag stellt, muss sie für die Projektlaufzeit ihren Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt im Ruhrgebiet haben.
- Sitz: Wenn eine juristische Person den Antrag stellt, muss sie ihren Sitz im Ruhrgebiet haben.
- Natürliche oder juristischen Personen mit Sitz außerhalb des Ruhrgebiets können einen Antrag stellen, wenn sie mit natürlichen oder juristischen Personen aus dem Ruhrgebiet kooperieren.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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