Direkt zum Inhalt

Projektförderung Neue Künste Ruhr 2027

Das Programm Neue Künste Ruhr (NKR) verfolgt zwei zentrale Ziele:
• das kulturelle Profil der Region künftig noch mehr prägen als sie es bereits heute tun. Die NKR sollen als fester Bestandteil des Ruhrgebiets regional, national und international sichtbar werden.
• Das Ruhrgebiet soll als „Metropole der Künste“ bis 2030 so attraktiv werden, dass immer mehr junge Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeitende durch hervorragende Arbeits- und Lebensbedingungen an die Region gebunden werden.
Antragsfrist:
04.05.2026 15.06.2026
Antragstellung momentan nicht möglich

Künstlerinnen und Künstler
Privatpersonen
Vereine
Verbände
Bürgerinitiativen
Private Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Hochschulen und Universitäten
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Kunst und Kultur
Medien
Digitalisierung
Sonstiges
Zuschuss/Zuweisung

Das Förderprogramm "Neue Künste Ruhr" des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter neuer Kunstformen (Urban Arts, Neuer Zirkus, Elektronische Musikkultur, Digitale Künste), die im dichten Kulturangebot der Metropole Ruhr frische Impulse setzen. Strukturelle Maßnahmen unterstützen bis 2030 innovative künstlerische Experimente, fördern neuartige Kollaborationen und laden junge Kreative ein, das Ruhrgebiet zu ihrem Projekt zu machen.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Ein Antrag kann gestellt werden von:

· Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturarbeitenden (dazu gehören zum Beispiel Personen aus Bereichen wie Programmierung, Szenographie, Kuration und Design)

· Gruppen, Initiativen und Kompanien (sowohl juristische als auch natürliche Personen)

· kommunalen und freien Kultureinrichtungen


Aufstrebende Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeitende, die gerade in den Beruf einsteigen, sind ausdrücklich eingeladen, sich zu bewerben.


Fördervoraussetzungen

  • Die Antragstellenden verorten sich in einem der vier Förderbereiche oder an ihren interdisziplinären Schnittstellen.
  • Wohnort: Wenn eine natürliche Person den Antrag stellt, muss sie für die Projektlaufzeit ihren Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt im Ruhrgebiet haben.
  • Sitz: Wenn eine juristische Person den Antrag stellt, muss sie ihren Sitz im Ruhrgebiet haben.
  • Natürliche oder juristischen Personen mit Sitz außerhalb des Ruhrgebiets können einen Antrag stellen, wenn sie mit natürlichen oder juristischen Personen aus dem Ruhrgebiet kooperieren.

Rechtliche Grundlage

Kulturgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen