Projektförderung für die Steinkohlerückzugsgebiete
01.01.2026 – 31.12.2026
Mit der Projektförderung für Steinkohlerückzugsgebiete verstärkt das Land Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des 5-StandorteProgramms.
Wir fördern:
- Machbarkeitsuntersuchungen für Projekte
- Planungsstudien
- Bedarfs-/ Potenzialanalysen
Mit dem 5-StandorteProgramm unterstützen Bund und Land die Steinkohlekraftwerksstandorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und den Kreis Unna bei ihrer Transformation nach dem Ende der Kohleverstromung. Hierfür stehen rund 662 Millionen Euro für die Umsetzung innovativer und zukunftsträchtiger Projekte aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen bereit.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Die fünf Standorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und der Kreis Unna
- Gemeindeverbände, Öffentliche Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten, Private Unternehmen im Zusammenhang mit dem 5-StandorteProgramm
Fördervoraussetzungen
- Ihre Projektidee steht im Zusammenhang mit dem 5-StandorteProgramm.
- Das Vorhaben unterstützt das 5-StandorteProgramm oder unterstützt und beschleunigt die Projektentwicklung im 5-StandorteProgramm.
- Sie haben erfolgreich mit ihrer Projektidee an einem Auftaktgespräch mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen teilgenommen.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Münster
Das Projektbüro der Business Metropole Ruhr in Essen steht allen Interessierten als erster Ansprechpartner zur Verfügung.
Nein, Vorhaben können jederzeit vorgestellt und eingereicht werden.
Grundsätzlich dürfen Vorhaben erst mit Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Sie stellen Ihre Projektidee in einem ersten Auftaktgespräch beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vor. Wenn Ihr Vorhaben dort als förderwürdig eingestuft wird, können Sie unmittelbar Ihren Antrag digital einreichen.
Die Bewilligung des Projektes übernehmen die Dezernate 34 bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf oder Münster.