Projektförderung für die Steinkohlerückzugsgebiete
29.01.2025 – 31.12.2025
Mit der Projektförderung für Steinkohlerückzugsgebiete treibt Nordrhein-Westfalen den Wandel in ehemaligen Steinkohlekraftwerksstandorten voran. Gefördert werden Vorhaben, die die Zukunftsfähigkeit der Regionen stärken – darunter Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsstudien sowie Bedarfs- und Potenzialanalysen.
Die Förderung unterstützt das 5‑StandorteProgramm, mit dem Bund und Land die wirtschaftliche Transformation Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und dem Kreis Unna begleiten. Ziel ist es, neue Perspektiven für Wirtschaft, Arbeit und Lebensqualität zu schaffen.
Für die Umsetzung stehen rund 662 Millionen Euro aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen bereit. Interessierte können jederzeit Projektskizzen einreichen. Die Förderung richtet sich an Kommunen, öffentliche Einrichtungen und in bestimmten Fällen auch Unternehmen – sofern ihre Vorhaben dem Gemeinwohl dienen.
Im Fokus stehen Projekte mit klarer Wirkung für die Region: Sie sollen Arbeitsplätze schaffen oder sichern, die wirtschaftliche Vielfalt stärken und die Standortqualität nachhaltig verbessern.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Die fünf Standorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und der Kreis Unna
- Gemeindeverbände, Öffentliche Unternehmen
- Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten
- Private Unternehmen im Zusammenhang mit dem 5-StandorteProgramm
Fördervoraussetzungen
- Ihre Projektidee steht im Zusammenhang mit dem 5-StandorteProgramm.
- Das Vorhaben unterstützt das 5-StandorteProgramm oder unterstützt und beschleunigt die Projektentwicklung im 5-StandorteProgramm.
- Sie haben erfolgreich mit ihrer Projektidee an einem Auftaktgespräch mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen teilgenommen.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW)Das Projektbüro der Business Metropole Ruhr in Essen steht allen Interessierten als erster Ansprechpartner zur Verfügung.
Nein, Vorhaben können jederzeit vorgestellt und eingereicht werden.
Grundsätzlich dürfen Vorhaben erst mit Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Sie stellen Ihre Projektidee in einem ersten Auftaktgespräch beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vor. Wenn Ihr Vorhaben dort als förderwürdig eingestuft wird, können Sie unmittelbar Ihren Antrag digital einreichen.
Die Bewilligung des Projektes übernehmen die Dezernate 34 bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf oder Münster.