Projektförderung Film
01.07.2026 – 15.09.2026
In Nordrhein-Westfalen gibt es über Festivals und Filmhäuser und -werkstätten hinaus viele Projektträger, die Plattformen für den künstlerischen Film schaffen. Die Projektförderung Film bietet dafür Freiräume zur Entwicklung und Umsetzung von Formaten an, die sich an alle Zielgruppen richten können. Gefördert werden Projekte in den drei Förderschwerpunkten „Allgemeine Projektförderung Film“, „Filmbildung und Kino“ sowie „Substanzerhalt Film“.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind sowohl institutionell geförderte Einrichtungen als auch Akteurinnen und Akteure der freien Szene, unabhängig von der Rechtsform. Beim Förderschwerpunkt Filmbildung und Kino sind auch Kinobetreiberinnen und -betreiber eingeladen, sich mit Projektideen zu bewerben.
Fördervoraussetzungen
- Anlagen müssen unterschrieben hochgeladen werden.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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