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Projektförderung Film

In ganz Nordrhein-Westfalen schaffen Akteurinnen und Akteure der freien Szene durch ihre Projektideen Angebote, die einem breiten Publikum den künstlerischen Film nahebringen. An sie richtet sich die Projektförderung Film.
Antragsfrist:
01.07.2026 15.09.2026
Antragstellung möglich

Vereine
Verbände
Privatpersonen
Stiftungen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

In Nordrhein-Westfalen gibt es über Festivals und Filmhäuser und -werkstätten hinaus viele Projektträger, die Plattformen für den künstlerischen Film schaffen. Die Projektförderung Film bietet dafür Freiräume zur Entwicklung und Umsetzung von Formaten an, die sich an alle Zielgruppen richten können. Gefördert werden Projekte in den drei Förderschwerpunkten „Allgemeine Projektförderung Film“, „Filmbildung und Kino“ sowie „Substanzerhalt Film“.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind sowohl institutionell geförderte Einrichtungen als auch Akteurinnen und Akteure der freien Szene, unabhängig von der Rechtsform. Beim Förderschwerpunkt Filmbildung und Kino sind auch Kinobetreiberinnen und -betreiber eingeladen, sich mit Projektideen zu bewerben.​

Fördervoraussetzungen

  • Anlagen müssen unterschrieben hochgeladen werden.

Rechtliche Grundlage

Fördergrundsätze Projektförderung Film

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen