Projektdatenblatt für öffentliche Infrastruktur, Kommunen, Verbünde und Vereine nach Nummer 6 der Förderrichtlinie Wiederaufbau 2021
21.03.2022 – 30.06.2026
Die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben in vielen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens erhebliche Schäden an der öffentlichen und gemeinnützigen Infrastruktur verursacht. Betroffen waren unter anderem Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, kommunale Gebäude sowie Einrichtungen von Kirchen, Religionsgemeinschaften und Vereinen.
Um die Folgen dieser Katastrophe abzumildern, unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Aufbauhilfefonds den Wiederaufbau und die Instandsetzung beschädigter oder zerstörter Infrastruktureinrichtungen.
Gefördert werden Maßnahmen zur Reparatur, Instandsetzung oder zum Wiederaufbau von Infrastruktur, die unmittelbar durch die Hochwasserereignisse im Juli 2021 geschädigt wurde. Dabei steht die nachhaltige Wiederherstellung im Vordergrund, damit betroffene Einrichtungen ihre Aufgaben für die Bevölkerung wieder langfristig erfüllen können.
Die Antragsfrist für diese Fördermaßnahme ist abgelaufen.
Die für das Förderprogramm zuständige Stelle erlaubt aktuell Antragstellung in Kulanz. Eine Bearbeitung in Kulanz eingereichter Anträge ist nicht garantiert.Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Kommunen,
- Gemeindeverbände und kommunale Zusammenschlüsse,
Fördervoraussetzungen
- Eine Förderung ist möglich, wenn: · die Schäden unmittelbar durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 entstanden sind,
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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