progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie
Antragsfrist:
15.07.2025 – 30.06.2027
15.07.2025 – 30.06.2027
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Öffentliche Unternehmen
Klimaschutz
Energie
Zuschuss/Zuweisung
„progres.nrw“ ist das Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen. Hier bündelt dasL and Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Der Programmbereich „progres.nrw – Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie“ hat zum Ziel, das Marktversagen in Bezug auf die Erschließung der mitteltiefen (Tiefen zwischen 400m und 1500m) und tiefen (ab1501m) hydrothermalen Geothermie in Nordrhein-Westfalen zu überwinden.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform / Gesellschafterstruktur),
- Städte, Gemeinden, Kreise sowie deren Zusammenschlüsse / Zweckverbände.
Fördervoraussetzungen
- • Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
- • Für seismische Messungen, Erkundungsbohrungen und Absicherungsbohrungen ist vorab eine Projektskizze bei der NRW.BANK einzureichen.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenWichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme
Weiterführende Links und Downloads
FAQ zur Richtlinie
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/FAQ_Geothermie_05-25.pdf?contentType=application/pdf&pfad=/0/5/10305/