progres.nrw-Klimaschutztechnik FG Gebäudenetze RL 01.09.26
02.09.2026 – 15.12.2026
Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung und Transformation von Gebäudenetzen zur Versorgung von Gebäuden mit erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme in Form eines Aufschlags auf die nach der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen zu gewährende Förderung.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Eigentümer:innen vermieteter Gebäude, Unternehmen und Kommunen. Selbstnutzende Eigentümer:innen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Im Detail:
Antragsberechtigt sind
a) Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften,
b) Freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
c) juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften, Hochschulen Verbände oder
d) kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.
Abweichende Regelungen zur Antragsberechtigung können sich aus Nummer 6 der Richtlinie progres.nrw-Klimaschutztechnik ergeben.
Fördervoraussetzungen
- BAFA-Bewilligungsbescheid für das Gebäudenetz im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, der nach dem 1. September 2026 ausgestellt wurde
- Ausschluss vom Klima- bzw. Geschwindigkeitsbonus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (trifft i. d. R. nicht auf selbstnutzende Eigentümer:innen zu)
- Versorgung von mind. 2 und max. 16 Gebäuden bzw. max. 100 Wohneinheiten
- Nutzung von mind. 50 Prozent erneuerbarer Wärme bzw. unvermeidbarer Abwärme
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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