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progres.nrw-Klimaschutztechnik FG Gebäudenetze RL 01.09.26

Mit dem Fördergegenstand "Gebäudenetze" fördert das Land Wärmenetze zur klimafreundlichen Wärmeversorgung von mindestens zwei
und bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten.
Antragsfrist:
02.09.2026 15.12.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Schulen und Bildungseinrichtungen
Träger von Ersatzschulen
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Privatpersonen
Stiftungen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Träger von Ersatzschulen
Energie
Klimaschutz
Zuschuss/Zuweisung

Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung und Transformation von Gebäudenetzen zur Versorgung von Gebäuden mit erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme in Form eines Aufschlags auf die nach der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen zu gewährende Förderung. ​

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Eigentümer:innen vermieteter Gebäude, Unternehmen und Kommunen. Selbstnutzende Eigentümer:innen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Im Detail:

Antragsberechtigt sind 

a) Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften,
b) Freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
c) juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften, Hochschulen Verbände oder
d) kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.

Abweichende Regelungen zur Antragsberechtigung können sich aus Nummer 6 der Richtlinie progres.nrw-Klimaschutztechnik ergeben.

Fördervoraussetzungen

  • BAFA-Bewilligungsbescheid für das Gebäudenetz im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, der nach dem 1. September 2026 ausgestellt wurde
  • Ausschluss vom Klima- bzw. Geschwindigkeitsbonus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (trifft i. d. R. nicht auf selbstnutzende Eigentümer:innen zu)
  • Versorgung von mind. 2 und max. 16 Gebäuden bzw. max. 100 Wohneinheiten
  • Nutzung von mind. 50 Prozent erneuerbarer Wärme bzw. unvermeidbarer Abwärme

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie progres.nrw-Klimaschutztechnik

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.