progres.nrw - Klimaschutztechnik
15.07.2025 – 30.06.2027
„progres.nrw“ ist das Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen. Hier bündelt das Land Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Mit dem Förderprogramm "prorgres.nrw- Klimaschutztechnik" fördert die Landesregierung die Einführung und Verbreitung von Techniken zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie sowie zur Erschließung und Nutzbarmachung erneuerbarer Wärmequellen, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten und Energie- und Wärme auch langfristig sicher und bezahlbar zu machen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Privatpersonen,
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Sozietäten,
- freiberuflich Tätige,
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen,
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Abweichende Regelungen zur Antragsberechtigung können sich aus Nummer 6 der Richtlinie ergeben.
Fördervoraussetzungen
- Damit eine Maßnahme gefördert wird, müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein: • Die geförderten Anlagen oder Maßnahmen müssen neu sein – also neu installiert oder angeschafft werden; es darf nicht mit der Maßnahme vor der Bewilligung begonnen worden sein. • Das Vorhaben muss in Nordrhein‑Westfalen realisiert werden. • Für viele Fördergegenstände: Es müssen öffentlich‑rechtliche Genehmigungen vorliegen, sofern erforderlich. • Es ist nötig, dass fachlich qualifizierte Personen oder Betriebe beteiligt sind, z. B. wenn es um Planung, Auslegung oder Bedienung geht. • Je nach Modul gibt es Höchstförderbeträge oder maximale Zuschussraten, abhängig von Unternehmensgröße, Art der Maßnahme oder Gebiet. • Die Maßnahmen müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, z. B. bei Geothermie, Lüftungsanlagen oder Solaranlagen. Diese Anforderungen sind in der Förderrichtlinie detailliert geregelt. • Die Antragsteller müssen rechtzeitig und vollständig die erforderlichen Unterlagen einreichen – z. B. Kostenpläne, Beschreibungen der Anlage oder des Vorhabens.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber LandDas Kumulierungsverbot gilt nur für andere Förderprogramme des Landes Nordrhein‑Westfalen. Eine Kumulierung mit Bundesmitteln der BAFA oder der KfW‑Bank ist in der Regel möglich, sofern das entsprechende Programm dies zulässt. Eine Kumulierung mit Förderungen der NRW.BANK ist unzulässig, wenn es sich dabei um direkte Zuschüsse handelt. Zinsverbilligte Darlehen werden als nicht förderschädlich betrachtet.
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