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progres.nrw - Klimaschutztechnik

Eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Wärme, Konzepte und Fortbildungsprämien für die Anwendung innovativer Technologien.
Antragsfrist:
15.07.2025 30.06.2027
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Land- und Forstwirte
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Land- und Forstwirte
Privatpersonen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Energie
Klimaschutz
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Mit dem Förderprogramm "progres.nrw - Klimaschutztechnik" fördert die Landesregierung die Einführung und Verbreitung von Techniken zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie sowie zur Erschließung und Nutzbarmachung erneuerbarer Wärmequellen, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten. 

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Privatpersonen,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, 
  • rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Sozietäten,
  • freiberuflich Tätige,
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen,
  • kommunale Gebietskörperschaften, 
  • Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, 
  • Kammern, Verbände oder Stiftungen,
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen,
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Abweichende Regelungen zur Antragsberechtigung können sich aus Nummer 6 dert Richtlinie ergeben.

Fördervoraussetzungen

  • Die Förderung erstreckt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen.

Rechtliche Grundlage

progres.nrw - Klimaschutztechnik

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierung Arnsberg
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme