progres.nrw - Klimaschutztechnik
15.07.2025 – 30.06.2027
Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Mit dem Förderprogramm "progres.nrw - Klimaschutztechnik" fördert die Landesregierung die Einführung und Verbreitung von Techniken zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie sowie zur Erschließung und Nutzbarmachung erneuerbarer Wärmequellen, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Privatpersonen,
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Sozietäten,
- freiberuflich Tätige,
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen,
- Kammern, Verbände oder Stiftungen,
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen,
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.
Abweichende Regelungen zur Antragsberechtigung können sich aus Nummer 6 dert Richtlinie ergeben.
Fördervoraussetzungen
- Die Förderung erstreckt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierung ArnsbergPDF, 370.3 KB
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