progres.nrw - Innovation
19.02.2025 – 19.02.2026
Mit dem Programmbereich „progres.nrw – Innovation“ unterstützt Nordrhein-Westfalen gezielt Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die an praxisnahen Lösungen für die Energiezukunft arbeiten. Gefördert werden wissenschaftlich-technologische Projekte, die sich mit zentralen Herausforderungen der Energieversorgung befassen – von erneuerbaren Energien über Energieeffizienz bis hin zu neuen Speicher- und Systemlösungen.
Ziel ist es, Grundlagen für eine klimafreundliche, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zu schaffen – im Einklang mit den energie- und klimapolitischen Zielen des Landes. Die Förderung ist Teil des landesweiten Programms progres.nrw, das einen Großteil der Förderangebote in den Bereichen Klimaschutz, Energieeinsparung und Erneuerbare bündelt.
„progres.nrw – Innovation“ ist zudem ein zentraler Baustein der Forschung für nachhaltige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt Vorhaben, die konkrete Beiträge zu den großen gesellschaftlichen Transformationsprozessen leisten – wie sie in den Innovations- und Transformationsstrategien des Landes verankert sind.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, so zum Beispiel:
- Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben,
- Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen,
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Vereine und Verbände,
- Natürliche Personen, soweit sie Unternehmerinnen beziehungsweise Unternehmer sind.
Antragstellerinnen und Antragsteller von außerhalb Nordrhein-Westfalens können gefördert werden, wenn sie als Partner (einer wirksamen Zusammenarbeit gemäß Artikel 2 Ziffer 90 der AGVO) in einem Verbundvorhaben für die Durchführung und den Erfolg des Verbundvorhabens erforderlich sind.
Fördervoraussetzungen
- Das Vorhaben muss einen klar erkennbaren Innovationscharakter aufweisen.
- Mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen in Nordrhein-Westfalen anfallen.
- Bei Kooperationsprojekten ist ein Kooperationsvertrag erforderlich. Darin müssen die Partner ihre Beiträge, Rechte und Pflichten sowie die Verteilung von Risiken und Ergebnissen klar regeln.
- Der Zugang zu Versuchs- und Erprobungsinfrastrukturen muss offen, transparent und diskriminierungsfrei organisiert sein – zu marktüblichen Bedingungen und mit vorrangiger Nutzung durch Unternehmen, insbesondere KMU.
- Bei Prozessinnovationen von großen Unternehmen ist eine Zusammenarbeit mit einem KMU verpflichtend. Das KMU muss dabei mindestens 30 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben tragen.
- Für innovative Kurzprojekte gilt: Sie müssen als Einzelvorhaben durchgeführt werden, dürfen maximal zwölf Monate dauern und werden mit bis zu 300.000 Euro gefördert.
- Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw – Programmbereich Innovation“ (Richtlinie progres.nrw – Innovation)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW)Gefördert werden praxisnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den zentralen Themenfeldern der Energiewende. Dazu gehören insbesondere:
• Technologien zum Ausgleich fluktuierender Einspeisungen aus erneuerbaren Energien sowie neue Netztechnologien
• Digitalisierung im Energiesektor, z. B. durch intelligente Steuerung und Vernetzung
• Sektorenkopplung von Strom, Wärme und Mobilität
• Power-to-X-Verfahren, z. B. zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder andere Energieträger
• Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien
• Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Reduzierung des Energieverbrauchs
• Ausbau und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien
• Energieoptimierte Technologien für klimagerechte und smarte Gebäude, Quartiere und Städte
• Klimagerechte Mobilitätslösungen sowie alternative Kraftstoffe und Antriebstechnologien
• Systeme zur Kraft-Wärme- und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung
• Nutzung von Abwärme, Abwasserwärme und Umweltwärme
• Kraftwerkstechnologien und neue Konzepte der Energiebereitstellung
• Speichertechnologien, z. B. für Strom oder Wärme
• Sozial-, geistes- und wirtschaftswissenschaftliche Beiträge zur Analyse der Energiewende
• Technologische Lösungen und Verfahren für die klimaneutrale Transformation der Industrie
Darüber hinaus können auch andere innovative und transformative Vorhaben gefördert werden – wenn sie ein besonderes Landesinteresse im Bereich Energie oder Klimaschutz erfüllen.
Der Antrag kann erst nach Aufforderung zur Antragseinreichung gestellt werde.
Der Antrag muss aber vor Beginn des Projekts eingereicht werden.
Ein Vorhaben darf erst nach Bewilligung der Förderung gestartet werden.
Nicht förderfähig sind Reparaturen, Ersatzbeschaffungen sowie gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen.