Direkt zum Inhalt

progres.nrw Emissionsarme Mobilität

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt, Kommunen, Unternehmen, Mietende und weitere Akteure beim Ausbau emissionsarmer Mobilität - von der Ladeinfrastruktur über Fahrzeugbeschaffung bis zu Umsetzungskonzepten.
Antragsfrist:
15.07.2025 31.12.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Private Unternehmen
Privatpersonen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Klimaschutz
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

"progres.nrw" ist das Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen. Hier bündelt das Land Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Ziel des Programmbereichs "progres.nrw - Emissionsarme Mobilität" ist es, durch eine veränderte Mobilität die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Der Ausbau der Elektromobilität kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Um den Markthochlauf der Elektromobilität zu beschleunigen, liegt der Schwerpunkt dieser Richtlinie auf der Förderung von Ladeinfrastruktur. Eine Fortschreibung der Richtlinie bleibt in Abhängigkeit von der technischen Entwicklung und bei Änderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen unter Mitwirkung der Beteiligten und ihrer Repräsentanten zu gegebener Zeit vorbehalten.


Gefördert werden unter anderem Konzepte zur Umsetzung von Elektromobilität, kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, Ladeinfrastruktur und Netzanschlüsse für Elektrofahrzeuge, der Erwerb von Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie weitere Maßnahmen und Studien zur emissionsarmen Mobilität, sofern ein besonderes Landesinteresse besteht.


Die Richtlinie kann zu einem späteren Zeitpunkt unter Mitwirkung beteiligter Akteure überarbeitet werden – zum Beispiel, wenn sich die Technik, die wirtschaftlichen Bedingungen oder die gesetzlichen Vorgaben ändern.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich: a) natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, b) natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, c) Personengesellschaften, d) juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und e) Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621) in der jeweils geltenden Fassung und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Fördervoraussetzungen

  • Die Fördervoraussetzungen der einzelnen Fördergegenstände können der Richtlinie entnommen werden.

Rechtliche Grundlage

progres.nrw Emissionsarme Mobilität

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

NRWdirekt

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierung Arnsberg
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme
Weiterführende Links und Downloads