progres.nrw - Emissionsarme Mobilität
15.07.2025 – 31.12.2026
Ziel der Landesregierung ist es, durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Der Ausbau der Elektromobilität kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Um den Markthochlauf der Elektromobilität zu beschleunigen, liegt der Schwerpunkt dieser Richtlinie auf der Förderung von Ladeinfrastruktur. Eine Fortschreibung der Richtlinie bleibt in Abhängigkeit von der technischen Entwicklung und bei Änderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen unter Mitwirkung der Beteiligten und ihrer Repräsentanten zu gegebener Zeit vorbehalten.
Gefördert werden:
- Umsetzungskonzepte Elektromobilität,
- kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur,
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
- Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur,
- reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge,
- Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien, und Analysen im Bereich der emissionsarmen Mobilität, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
- natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften,
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
- Personengesellschaften,
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621) in der jeweils geltenden Fassung und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Fördervoraussetzungen
- Die Fördervoraussetzungen der einzelnen Fördergegenstände können der Richtlinie entnommen werden.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
NRWdirektFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierung ArnsbergPDF, 466.21 KB
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