Privat- und Körperschaftswald
Antragsfrist:
09.02.2026 – 31.12.2026
09.02.2026 – 31.12.2026
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Land- und Forstwirte
Vereine
Land- und Forstwirtschaft
Zuschuss/Zuweisung
Das Land gewährt Zuwendungen für die Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Natürliche Personen
- Juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer/in oder Besitzer/in forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit Sitz in Nordrhein-Westfalen gemäß § 15 des Bundeswaldgesetzes, § 14 des Landesforstgesetzes und des Gemeinschafwaldgesetzes, die von der zuständigen Behörde vor Antragstellung anerkannt beziehungsweise deren Satzungen genehmigt worden sind.
Fördervoraussetzungen
- Nichtunterstützung terroristischer Aktivitäten
Rechtliche Grundlage
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald (FÖRL Privat- und Körperschaftswald)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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