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PiA-K 2026

Förderung praxisintegrierter Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger.
Antragsfrist:
12.05.2026 31.08.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Kinder und Jugend
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert praxisintegrierte Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger. Die Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger werden als sogenannte Ergänzungskräfte eingesetzt. Die Förderung adressiert inbesondere Ausbildungsplätze für junge Mneschen, die eine Erstausbildung absolvieren​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Träger von Kindertageseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen

  • Vorlage eines Abgeschlossenen Ausbildungsvertrages zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger

Rechtliche Grundlage

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger im Zeitraum von August 2026 bis Juli 2028

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Kontakt und Ansprechperson

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen