PiA-K 2026
12.05.2026 – 31.08.2026
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert praxisintegrierte Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger. Die Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger werden als sogenannte Ergänzungskräfte eingesetzt. Die Förderung adressiert inbesondere Ausbildungsplätze für junge Mneschen, die eine Erstausbildung absolvieren
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Träger von Kindertageseinrichtungen.
Fördervoraussetzungen
- Vorlage eines Abgeschlossenen Ausbildungsvertrages zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger im Zeitraum von August 2026 bis Juli 2028
Kontakt und Ansprechperson
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