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PiA-K

Förderung praxisintegrierter Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger.
Antragsfrist:
13.06.2025 31.07.2025
Antragstellung momentan nicht möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Kinder und Jugend
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert praxisintegrierte Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum Kinderpfleger. Die Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger werden als sogenannte Ergänzungskräfte eingesetzt. Die Förderung adressiert insbesondere Ausbildungsplätze für junge Menschen, die eine Erstausbildung absolvieren.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Träger von Kindertageseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen

  • Vorlage eines abgeschlossenen Ausbildungsvertrages zur staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger mit einer Laufzeit vom 01. August 2025 bis zum Abschluss der Ausbildung
  • Vorlage einer Schulbescheining beziehungsweise über den Schulbesuch in der Berufsfachschule Kinderpflege der im Ausbildungsvertrag genannten Person

Rechtliche Grundlage

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger

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Kontakt und Ansprechperson

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierungen