PiA-K
13.06.2025 – 31.07.2025
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert praxisintegrierte Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum Kinderpfleger. Die Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger werden als sogenannte Ergänzungskräfte eingesetzt. Die Förderung adressiert insbesondere Ausbildungsplätze für junge Menschen, die eine Erstausbildung absolvieren.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Träger von Kindertageseinrichtungen.
Fördervoraussetzungen
- Vorlage eines abgeschlossenen Ausbildungsvertrages zur staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger mit einer Laufzeit vom 01. August 2025 bis zum Abschluss der Ausbildung
- Vorlage einer Schulbescheining beziehungsweise über den Schulbesuch in der Berufsfachschule Kinderpflege der im Ausbildungsvertrag genannten Person
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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