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Offener Ganztag

Die Förderung unterstützt Träger außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote dabei, Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote an offenen Ganztagsschulen umzusetzen.
Antragsfrist:
15.07.2025 31.03.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Schulen und Bildungseinrichtungen
Schule
Zuschuss/Zuweisung

Gefördert werden außerunterrichtliche Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich. In Förderschulen mit Primarbereich und Sekundarstufe I können auch Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 in die Förderung einbezogen werden.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen,
  • Träger genehmigter Ersatzschulen.

Fördervoraussetzungen

  • Die Förderung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
  • Bei Erstantragstellung Vorlage eines Konzeptes der Gemeinde bzw. des Ersatzschulträgers zur Entwicklungsplanung für die Einrichtung und den Betrieb von offenen Ganztagsschulen in ihrem Bezirk nach dem Muster der Anlage A dieser Förderrichtlinien.
  • Bei Neueinrichtung einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich Vorlage des Ganztagskonzepts dieser Schule unter besonderer Berücksichtigung der Angebote zu einer intensivierten individuellen Förderung nach dem Muster der Anlage B dieser Förderrichtlinien.
  • Vorlage einer Aufstellung von abgeschlossenen und geplanten Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Schulträger bzw. den offenen Ganztagsschulen und anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe und anderer Träger, insbesondere im Kultur- und Sportbereich.
  • Vorlage eines Finanzierungsplans nach dem Muster der Anlage C.
  • Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschulen in der Regel an allen Unterrichtstagen in einem festen zeitlichen Rahmen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr.
  • Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschulen in geeigneten Räumen in oder im Umfeld der Schule(n).
  • Erklärung, dass es sich bei der Umgestaltung der bestehenden Ganztagsangebote in eine offene Ganztagsschule im Primarbereich um eine auf Dauer angelegte Maßnahme handelt.

Rechtliche Grundlage

Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierungen
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