ÖKOPROFIT® (ÖKOlogisches PROjekt Für Integrierte Umwelt-Technik)
01.01.2026 – 31.12.2026
Mit dem Förderprogramm ÖKOPROFIT® (ÖKOlogisches PROjekt Für Integrierte Umwelt-Technik) unterstützt Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Projekt von Kommunen, Unternehmen und weiteren regionalen Partnern.
Die Kommune bietet dabei Betrieben und Einrichtungen aller Größen und Branchen die Möglichkeit zur Teilnahme. Ziel ist es, Ressourcen wie Energie, Wasser und Materialien effizienter zu nutzen.
Durch gezielte Maßnahmen hilft ÖKOPROFIT® so, Betriebskosten zu senken, Abfälle zu vermeiden und die Umwelt zu entlasten. Unternehmen profitieren wirtschaftlich und leisten gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Kommunen (Gemeinden und Gemeindeverbände) aus NRW
- kommunale Eigenbetriebe oder Regiebetriebe aus NRW
Fördervoraussetzungen
- Es gelten unter anderem folgende Fördervoraussetzungen:
- Privatwirtschaftlich geführte kommunale Gesellschaften (z. B. GmbH) sind nicht antragsberechtigt.
- Das ÖKOPROFIT-Projekt muss nach den offiziellen Vorgaben des Lizenzgebers (Stadt Graz) sowie mit den bereitgestellten Materialien (z. B. Arbeitsbögen) durchgeführt werden.
- Für Einsteigerprojekte gilt: Es müssen mindestens acht Betriebe oder Einrichtungen teilnehmen.
- Für Klub-Projekte gilt: Es müssen mindestens sechs Betriebe oder Einrichtungen beteiligt sein.
- Für Energie-Projekte gilt: Es müssen mindestens fünf Betriebe oder Einrichtungen teilnehmen.
- Für Mikro-Projekte gilt: Es müssen mindestens acht Betriebe oder Einrichtungen beteiligt sein, die keine genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz betreiben und höchstens 20 Mitarbeitende (umgerechnet in Vollzeitanteile bei Antragstellung, inklusive Auszubildende und Aushilfen) beschäftigen.
- Die Kommune muss ein ÖKOPROFIT-Beratungsunternehmen beauftragen. Die Vergabe erfolgt nach den kommunalen Vergabevorschriften.
- Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von KommunenGrundsätzlich können alle Unternehmen und Einrichtungen, unabhängig von Branche oder Größe, teilnehmen – auch Bildungseinrichtungen, Kliniken oder soziale Träger.
ÖKOPROFIT® bietet verschiedene Module, die auf die Bedürfnisse von Betrieben und Einrichtungen zugeschnitten sind:
• Einsteigerprojekt – für den umfassenden Einstieg in betrieblichen Umweltschutz mit Workshops und individueller Beratung.
• Klub – für erfahrene Betriebe, die Umweltmaßnahmen weiterentwickeln und sich weiter vernetzen möchten.
• Energie – mit Fokus auf Energieeffizienz, Fachworkshops und individueller Energieberatung.
• Mikro – speziell für kleine Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden, kompakt und praxisnah.
• Sonderprojekte – für besondere Themen, Regionen oder Branchen – individuell abgestimmt.
So findet jeder Betrieb das passende Angebot für mehr Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz.
Dies richtet sich nach dem Modul, das seitens der Kommune angeboten wird. Ein ÖKOPROFIT-Einsteigerprojekt erfordert beispielsweise mindestens acht teilnehmende Betriebe, ein Klubprojekt mindestens sechs Betriebe.
Teilnehmende Betriebe sollen ihre Ressourceneffizienz steigern, also z. B. Energie, Wasser und Material einsparen, Abfälle reduzieren und dadurch Kosten senken.
Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Projekttyp ab:
• Einsteigerprojekt: Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro.
• ÖKOPROFIT-Klub: Bis zu 80 % der Ausgaben, maximal 5.000 Euro pro Projektjahr. Pro Kommune können maximal drei Klub-Projekte gefördert werden.
• ÖKOPROFIT-Energie: Bis zu 80 %, maximal 12.500 Euro.
• ÖKOPROFIT-Mikro: Bis zu 80 %, maximal 25.000 Euro.
• Sonderprojekte: Das Ministerium entscheidet im Einzelfall, maximal 25.000 Euro.
• Bagatellgrenze: Förderbeträge unter 2.000 Euro werden nicht gewährt.
Nur tatsächlich entstehende Ausgaben der antragstellenden Gemeinde, die kassenmäßig gebucht werden, sind förderfähig.
Nicht gefördert werden:
• Unbare Eigenleistungen,
• verwaltungsinterne Verrechnungen,
• Ausgaben für die Antragstellung,
• Lizenz- und Nutzungsgebühren an die Städte Graz und München,
• Druckkosten für Auszeichnungsbroschüren über 1.500 Euro (ohne Mehwertsteuer),
• Ausgaben für Auftakt- und Auszeichnungsveranstaltungen über 1.500 Euro (ohne Mehrwertsteuer).
Die Kommune muss ein ÖKOPROFIT-Beratungsunternehmen beauftragen. Die Auswahl erfolgt nach den geltenden kommunalen Vergaberichtlinien.
Die Kommune ist Projektträgerin. Sie koordiniert das Projekt, stellt die Antragstellung sicher und ist Ansprechpartnerin für Betriebe und Einrichtungen sowie Beraterinnen bzw. Berater.
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