NRW.Mikrodarlehen
01.01.2025 – 31.12.2027
NRW.BANK. Mikrodarlehen ist ein Förderdarlehen bis50.000 € bis zu 10 Jahre für Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt, sowie Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaften als UG/gUG und Kleinstunternehmen (gGmbH) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen oder die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Fördervoraussetzungen
- Gefördert werden Existenzgründungen und Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. In Kombination mit dem Darlehen kann die NRW.BANK gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Unternehmen einen Tilgungsnachlass in Höhe von 20% gewähren. Dies gilt nicht für Nebenerwerbsgründungen.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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