nrw:exchange – UK-Stipendium für Auszubildende
01.07.2025 – 31.05.2026
Austausch trotz Brexit: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte Auszubildenden mit dem Programm "nrw:exchange-UK-Stipendium für Auszubildende" weiterhin Austauschmöglichkeiten im Vereinigten Königreich ermöglichen. Auszubildende in der dualen Ausbildung können während der Ausbildungszeit oder bis 12 Monate nach Abschluss der finalen Prüfung gefördert werden. Die Auszubildenden arbeiten bis zu 4 Wochen (in der Regel 2 bis 4 Wochen) in einem Betrieb in Großbritannien aktiv mit oder nehmen an einem praktisch orientierten Berufsschulkurs teil. Es wird Unterstützung bei der Suche nach entsprechenden Betrieben oder Kursen bereitgestellt. Häufig wird auch der Aufenthalt in einem britischen Standort des deutschen Ausbildungsbetriebes gefördert. Durch den Aufenthalt soll Auszubildenden der Einblick in das britische Ausbildungssystem ermöglicht werden. Zudem sollen die englischen Sprachkompetenzen ausgebaut und die Selbständigkeit und das Selbstvertrauen der Auszubildenden gefördert werden. Während der Ausbildung ist es entscheidend, dass der Ausbildungsbetrieb der Mobilität zustimmt und die Auszubildenden gegebenenfalls freistellt. Die Förderung setzt sich aus einer Fahrkostenpauschale von 360€, einer, von der Dauer der Mobilität abhängigen, Unterstützung für Unterbringung und Verpflegung von max. 2533 € sowie einer Pauschale für Vor-, Nachbereitung von 180 € zusammen. Das Programm wird in Kooperation mit der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) durchgeführt.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Auzubildende in einer dualen Ausbildung, oder bis 12 Monate nach Abschluss ihrer Ausbildung, die mindestens 18 Jahre alt sind
Fördervoraussetzungen
- Auszubildende müssen in einer dualen Ausbildung oder bis 12 Monate nach einer abgeschlossenen dualen Ausbildung sein
- gültiger Reisepass
- englische Grundkenntnisse
- Zustimmung des Betriebs, für Azubis zusätzlich der Berufsschule
- mindestens 18 Jahre alt
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) für UK
Kontakt und Ansprechperson
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