Direkt zum Inhalt

NRW.BANK.Wohneigentum

NRW.BANK.Wohneigentum ist ein Förderdarlehen bis zu 35 Jahre für selbstgenutztes Wohneigentum.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2027
Antragstellung möglich

Privatpersonen
Wohnen
Darlehen

NRW.BANK.Wohneigentum ist ein Förderdarlehen bis zu35 Jahre für selbstgenutztes Wohneigentum.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Einpersonenhaushalte und Mehrpersonenhaushalte, die gewissen Einkommensgrenzen unterliegen.

Fördervoraussetzungen

  • Gefördert werden Maßnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum, wie der Bau von Wohneigentum zur Selbstnutzung, Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung oder Anschlussfinanzierungen bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung. Sie können das Darlehen mit weiteren Förderungen kombinieren, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Rechtliche Grundlage

NRW.BANK.Wohneigentum - Merkblatt

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Links und Downloads