NRW.BANK.Wohneigentum
Antragsfrist:
01.01.2025 – 31.12.2027
01.01.2025 – 31.12.2027
Antragstellung möglich
Privatpersonen
Wohnen
Darlehen
NRW.BANK.Wohneigentum ist ein Förderdarlehen bis zu35 Jahre für selbstgenutztes Wohneigentum.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Einpersonenhaushalte und Mehrpersonenhaushalte, die gewissen Einkommensgrenzen unterliegen.
Fördervoraussetzungen
- Gefördert werden Maßnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum, wie der Bau von Wohneigentum zur Selbstnutzung, Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung oder Anschlussfinanzierungen bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung. Sie können das Darlehen mit weiteren Förderungen kombinieren, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-WestfalenWeiterführende Links und Downloads
Weitere Informationen zum Förderprogramm "NRW.BANK.Wohneigentum" auf der Webseite der NRW.BANK
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15937/nrwbank-wohneigentum.html
Merkblatt NRW.BANK.Wohneigentum
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/20646_05-25_Wohneigentum_Merkblatt.pdf?contentType=application/pdf&pfad=/4/8/8348/