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NRW.BANK.Sportstätten

Über das Landesbürgschaftsprogramm "NRW.BANK.Sportstätten" werden Sportvereine und -verbände mit langfristigen und günstigen Finanzierungsmöglichkeiten bei Investitionen​ in Sportstätten unterstützt.
Antragsfrist:
01.01.2003 31.12.2028
Antragstellung möglich

Vereine
Verbände
Sport
Darlehen

Über das Landesbürgschaftsprogramm "NRW.BANK.Sportstätten" werden Sportvereine und -verbände mit langfristigen und günstigen Finanzierungsmöglichkeiten bei Investitionen​ in Sportstätten unterstützt. Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen sowie in Form einer Haftungsentlastung für die Hausbank in Höhe von 80 %, bei Darlehenssummen bis 200.000 € in Höhe von 100 %, gewährt. Die Fördermaßnahme wird durch die NRW.BANK umgesetzt. Weitergehende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände), die Mitglied im Landessportbund NRW e.V. beziehungsweise in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund und Sportfachverband).
Die Antragstellenden müssen von diesen Organisationen als förderwürdig anerkannt sein. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.

Fördervoraussetzungen

  • Die Sportstätte dient einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck,
  • Sie informieren die zuständige Gemeinde bzw. den Gemeindeverband über das Vorhaben.

Rechtliche Grundlage

Finanzierung von Investitionen gemeinnütziger Antragsteller im Bereich der Sportstätten in NRW (Merkblatt, Stand: Mai 2025)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Links und Downloads