NRW.BANK.Sportstätten
01.01.2003 – 31.12.2028
Über das Landesbürgschaftsprogramm "NRW.BANK.Sportstätten" werden Sportvereine und -verbände mit langfristigen und günstigen Finanzierungsmöglichkeiten bei Investitionen in Sportstätten unterstützt. Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen sowie in Form einer Haftungsentlastung für die Hausbank in Höhe von 80 %, bei Darlehenssummen bis 200.000 € in Höhe von 100 %, gewährt. Die Fördermaßnahme wird durch die NRW.BANK umgesetzt. Weitergehende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände), die Mitglied im Landessportbund NRW e.V. beziehungsweise in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund und Sportfachverband).
Die Antragstellenden müssen von diesen Organisationen als förderwürdig anerkannt sein. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.
Fördervoraussetzungen
- Die Fördervoraussetzungen können dem Merkblatt der NRW.BANK entnommen werden.
Rechtliche Grundlage
Finanzierung von Investitionen gemeinnütziger Antragsteller im Bereich der Sportstätten in NRW (Merkblatt, Stand: Mai 2025)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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