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NRW.BANK.Kommunal

Mit NRW.BANK.Kommunal erhalten Kommunen und andere kommunalkreditfähige Antragsteller eine passgenaue und flexible Finanzierung, die sich genau am jeweiligen Vorhaben orientiert. Laufzeiten und Zinsbindungen von 5 bis 30 Jahren sowie optionale Tilgungsfreijahre von 0 bis zu 5 Jahren geben Ihnen Planungssicherheit und finanziellen Spielraum.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2027
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Zweckverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Infrastruktur
Stadtentwicklung
Darlehen

Mit NRW.BANK.Kommunal erhalten Kommunen und andere kommunalkreditfähige Antragsteller eine passgenaue und flexible Finanzierung, die sich genau am jeweiligen Vorhaben orientiert. Laufzeiten und Zinsbindungen von 5 bis 30 Jahren sowie optionale Tilgungsfreijahre von 0 bis zu 5 Jahren geben Ihnen Planungssicherheit und finanziellen Spielraum. Über Förderfenster werden Darlehen für besonders relevante Zukunftsthemen zusätzlich attraktiver gestaltet – zum Programmstart insbesondere für Bildung und Klimaschutz.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften oder rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen, Gemeindeverbände (z. B. Kommunale Zweckverbände), öffentlich-rechtliche Zweckverbände (einschl. Deichverbände) und Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR).

Fördervoraussetzungen

  • Gefördert werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen – z.B. Maßnahmen der allgemeinen Verwaltung, Stärkung der sozialen Infrastruktur, Sonstige Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur sowie Maßnahmen im Bereich Bildung und Klima.

Rechtliche Grundlage

NRW.BANK.Kommunal - Merkblatt

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen
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