NRW.BANK.Infrastruktur
01.01.2025 – 31.12.2027
NRW.BANK.Infrastruktur ist ein Förderdarlehen bis 150 Mio. € bis zu 30 Jahre für Investitionen in die öffentliche und/oder soziale Infrastruktur inklusive Anschaffung der dafür notwendigen Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen und privatrechtlich organisierte ausländische Rechtsformen), Angehörige der freien Berufe sowie private Investoren.
Fördervoraussetzungen
- Gefördert werden Investitionen in die öffentliche und/oder soziale Infrastruktur inklusive Anschaffung der dafür notwendigen Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen, wie Soziale Infrastruktur (z.B. Krankenhäuser), Öffentliche Verkehrsinfrastruktur (z.B. ÖPNV), Maßnahmen der Stadt- und Dorfentwicklung (z.B. Lärmschutz oder Luftreinhaltung) oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Infrastruktur. Innerhalb dieser drei Themen erhalten Sie besonders zinsgünstige Finanzierungen für Investitionen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Klima, Bildung und Breitband.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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