NRW.BANK.Gründung und Wachstum
01.01.2025 – 31.12.2027
NRW.BANK.Gründung und Wachstum ist ein Förderdarlehen für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligungen. Unternehmen, Existenzgründer(innen) sowie Angehörige der freien Berufe erhalten Darlehen bis 10 Mio. € bis zu 20 Jahre, optional mit einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank. Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen, die durch Veränderungen in ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, für Vorhaben in Fördergebieten sowie Gründer(innen)/junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (In- und ausländischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft), Existenzgründer(innen) sowie Angehörige der freien Berufe.
Fördervoraussetzungen
- Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Gefördert werden KMU mit Investitionsort in NRW. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs gefördert werden, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat. Bei Existenzgründungen muss der Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen.
Kontakt und Ansprechperson
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