NRW.BANK.Gebäudesanierung
Antragsfrist:
01.01.2025 – 31.12.2027
01.01.2025 – 31.12.2027
Antragstellung möglich
Privatpersonen
Bau
Darlehen
NRW.BANK.Gebäudesanierung ist ein Förderdarlehen fürInvestitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung.Privatpersonen erhalten Darlehen bis 150.000 € bis zu 35 Jahre.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen.
Fördervoraussetzungen
- Förderfähig sind Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung (z.B. Modernisierung oder Sanierung).
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-WestfalenWeiterführende Links und Downloads
Internetseite NRW.BANK.Gebäudesanierung
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15603/nrwbank-gebaeudesanierung.html