NRW.BANK.Baudenkmäler
Antragsfrist:
01.01.2025 – 31.12.2027
01.01.2025 – 31.12.2027
Antragstellung möglich
Private Unternehmen
Öffentliche Unternehmen
Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Verbände
Vereine
Privatpersonen
Umwelt- und Naturschutz
Denkmalpflege
Heimat
Darlehen
NRW.BANK.Baudenkmäler ist ein Förderdarlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern: Unternehmen erhalten Darlehen bis 5 Mio. € bis zu 30 Jahre.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen, Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund, gemeinnützige Einrichtungen, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Religionsgemeinschaften und natürliche Personen.
Fördervoraussetzungen
- Förderfähig sind investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-WestfalenWeiterführende Links und Downloads
Weitere Informationen zum Förderprogramm "NRW.BANK.Baudenkmäler" auf der Webseite der NRW.BANK
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15690/nrwbank-baudenkmaeler.html
Merkblatt "NRW.BANK.Baudenkmäler"
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/20457_11-25_Baudenkm%C3%A4ler%20Merkblatt.pdf?contentType=application/pdf&pfad=/2/6/7126/