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NRW.BANK.Baudenkmäler

NRW.BANK.Baudenkmäler ist ein Förderdarlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern: Unternehmen erhalten Darlehen bis 5 Mio. € bis zu 30 Jahre.
Antragsfrist:
01.01.2025 31.12.2027
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Öffentliche Unternehmen
Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Verbände
Vereine
Privatpersonen
Umwelt- und Naturschutz
Denkmalpflege
Heimat
Darlehen

NRW.BANK.Baudenkmäler ist ein Förderdarlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern: Unternehmen erhalten Darlehen bis 5 Mio. € bis zu 30 Jahre.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen, Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund, gemeinnützige Einrichtungen, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Religionsgemeinschaften und natürliche Personen.

Fördervoraussetzungen

  • Förderfähig sind investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen.

Rechtliche Grundlage

NRW.BANK.Baudenkmäler - Merkblatt

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen
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