NRW.BANK.Baudenkmäler
01.01.2025 – 31.12.2027
NRW.BANK.Baudenkmäler ist ein Förderdarlehen zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern: Unternehmen erhalten Darlehen bis 5 Mio. € bis zu 30 Jahre.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen, Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund, gemeinnützige Einrichtungen, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Religionsgemeinschaften und natürliche Personen.
Fördervoraussetzungen
- Förderfähig sind investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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