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Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur – Kommunales Förderbudget

Die Landesregierung unterstützt die nordrhein-westfälischen Kommunen unbürokratisch, verlässlich und effizient bei Investitionen in die kommunale Infrastruktur.
Antragsfrist:
15.04.2025 31.12.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Infrastruktur
Zuschuss/Zuweisung

Durch das Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen pauschal 10 Milliarden Euro für Sachinvestitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung. 

Die Verteilung der pauschalen Investitionsmittel auf die einzelnen Kommunen ergibt sich aus der Anlage zum NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036. Jede antragsberechtigte Kommune hat Ende Januar 2026 einen Bereitstellungsbescheid über die Höhe des ihr im Förderzeitraum zur Verfügungstehenden Förderbudgets erhalten. Die Verteilung der Gesamtsumme auf die Gemeinden erfolgt zu 80 Prozent nach der Einwohnerzahl, zu 10 Prozent auf Grundlage der Gebietsfläche und zu 10 Prozent anhand des Kriteriums der Schlüsselzuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz der Jahre 2021 bis 2025. Die Kreise erhalten 20 Prozent der Investitionsmittel ihrer kreisangehörigen Gemeinden.​

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreise.

Fördervoraussetzungen

  • Ein Antrag darf nur für solche Maßnahmen gestellt werden, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind. Weiterhin muss es sich um Sachinvestitionen aus den nachfolgenden Bereichen handeln.
  • Sachinvestitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur,
  • Sachinvestitionen in die Sanierung von Liegenschaften, etwa in energetischer Hinsicht, und Maßnahmen, die den Zielen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit dienen,
  • Sachinvestitionen in die Verkehrsinfrastruktur,
  • Sachinvestitionen in die Digitale Resilienz und Digitalisierung,
  • Sachinvestitionen in die Sportinfrastruktur oder
  • Sachinvestitionen in die Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz.

Rechtliche Grundlage

NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ihr Kontakt zu den Bezirksregierungen

Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Über Nordrhein-Westfalen-fördert in Verbindung mit dem Fachverfahren NRW-Plan.web können alle notwendigen Arbeitsschritte im Zusammenhang mit dem „Kommunalen Förderbudget des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur“ digital vollzogen werden.

Diese sind:

1. Anzeige bzw. Anmeldung einer Maßnahme über die Schaltfläche „Antrag stellen“.

2. Mittelanmeldung über das Formular „Mittelabruf“ unter „Ihre aktiven Anträge“.
Diese Schaltfläche wird Ihnen nach Überführung der Maßnahme durch die Bewilligungsbehörde angezeigt.

3. Bestätigung der zweckentsprechenden Verwendung (Verwendungsbestätigung) zum Abschluss der Investitionsmaßnahme unter „Ihre aktiven Anträge“. Diese Schaltfläche wird Ihnen nach Überführung der Maßnahme durch die Bewilligungsbehörde angezeigt.

4. Änderung / Stornierung von Maßnahmen über die Funktion „Änderungsantrag“ ebenfalls unter „Ihre aktiven Anträge“.
Diese Schaltfläche wird Ihnen nach Überführung der Maßnahme durch die Bewilligungsbehörde angezeigt

Über Ihren Zugang können Sie die vorgenannten Funktionen von Nordrhein-Westfalen-fördert vollumfänglich nutzen.
Ihren Account benötigen Sie für die gesamte Laufzeit des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur.

Eine Registrierung im Verfahren kann auf zwei Wegen erfolgen:

1. Über eine Eigenregistrierung mit einem NRW-Plan.web-Konto: https://www.nordrhein-westfalen-plan.nrw/onlineantrag#registrierung

2. Über das ELSTER Mein Unternehmenskonto: Hierbei handelt es sich um einen Service der deutschen Finanzverwaltung für juristische Personen im
öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich.

Informationen zur Beantragung und Einrichtung des ELSTER Mein Unternehmenskontos finden Sie unter: https://info.mein-unternehmenskonto.de/

Bei einem technischen Problem können Sie über die Schaltfläche „Kontakt“ im unteren Bereich der Website an unseren Support wenden.

Das Kontaktformular kann über den nachfolgenden Link erreicht werden: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/support-und-kontakt

Bei einer inhaltlichen oder rechtlichen Frage können Sie sich an die jeweils zuständige Bezirksregierung wenden.

Die jeweiligen Kontaktinformationen finden sie weiter oben auf dieser Seite im Bereich „Kontakt und Ansprechperson“.

Wenn Sie die Abweichung der Quotierung anmelden wollen, so muss die Erklärung auf dem übersandten Formblatt entweder digital signiert oder unterschrieben und eingescannt an die zuständige Bezirksregierung übermittelt werden.

Die Erklärung, die Ihnen als Muster mittels Bereitstellungsbescheid zugegangen ist, laden Sie bitte im digitalen Verfahren im Rahmen einer Maßnahmenmeldung hoch.

Im Bereich "Weiterführende Links und Downloads" finden Sie sowohl unsere aktuellen FAQ zum Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur, als auch die jeweils aktuellen rechtlichen Grundlagen.