Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur – Kommunales Förderbudget
15.04.2025 – 31.12.2026
Durch das Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen pauschal 10 Milliarden Euro für Sachinvestitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung.
Die Verteilung der pauschalen Investitionsmittel auf die einzelnen Kommunen ergibt sich aus der Anlage zum NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036. Jede antragsberechtigte Kommune hat Ende Januar 2026 einen Bereitstellungsbescheid über die Höhe des ihr im Förderzeitraum zur Verfügungstehenden Förderbudgets erhalten. Die Verteilung der Gesamtsumme auf die Gemeinden erfolgt zu 80 Prozent nach der Einwohnerzahl, zu 10 Prozent auf Grundlage der Gebietsfläche und zu 10 Prozent anhand des Kriteriums der Schlüsselzuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz der Jahre 2021 bis 2025. Die Kreise erhalten 20 Prozent der Investitionsmittel ihrer kreisangehörigen Gemeinden.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreise.
Fördervoraussetzungen
- Ein Antrag darf nur für solche Maßnahmen gestellt werden, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind. Weiterhin muss es sich um Sachinvestitionen aus den nachfolgenden Bereichen handeln.
- Sachinvestitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur,
- Sachinvestitionen in die Sanierung von Liegenschaften, etwa in energetischer Hinsicht, und Maßnahmen, die den Zielen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit dienen,
- Sachinvestitionen in die Verkehrsinfrastruktur,
- Sachinvestitionen in die Digitale Resilienz und Digitalisierung,
- Sachinvestitionen in die Sportinfrastruktur oder
- Sachinvestitionen in die Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ihr Kontakt zu den BezirksregierungenFördergeber
Fördermittelgeber Bund, Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenÜber Nordrhein-Westfalen-fördert in Verbindung mit dem Fachverfahren NRW-Plan.web können alle notwendigen Arbeitsschritte im Zusammenhang mit dem „Kommunalen Förderbudget des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur“ digital vollzogen werden.
Diese sind:
1. Anzeige bzw. Anmeldung einer Maßnahme über die Schaltfläche „Antrag stellen“.
2. Mittelanmeldung über das Formular „Mittelabruf“ unter „Ihre aktiven Anträge“.
Diese Schaltfläche wird Ihnen nach Überführung der Maßnahme durch die Bewilligungsbehörde angezeigt.
3. Bestätigung der zweckentsprechenden Verwendung (Verwendungsbestätigung) zum Abschluss der Investitionsmaßnahme unter „Ihre aktiven Anträge“. Diese Schaltfläche wird Ihnen nach Überführung der Maßnahme durch die Bewilligungsbehörde angezeigt.
4. Änderung / Stornierung von Maßnahmen über die Funktion „Änderungsantrag“ ebenfalls unter „Ihre aktiven Anträge“.
Diese Schaltfläche wird Ihnen nach Überführung der Maßnahme durch die Bewilligungsbehörde angezeigt
Über Ihren Zugang können Sie die vorgenannten Funktionen von Nordrhein-Westfalen-fördert vollumfänglich nutzen.
Ihren Account benötigen Sie für die gesamte Laufzeit des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur.
Eine Registrierung im Verfahren kann auf zwei Wegen erfolgen:
1. Über eine Eigenregistrierung mit einem NRW-Plan.web-Konto: https://www.nordrhein-westfalen-plan.nrw/onlineantrag#registrierung
2. Über das ELSTER Mein Unternehmenskonto: Hierbei handelt es sich um einen Service der deutschen Finanzverwaltung für juristische Personen im
öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich.
Informationen zur Beantragung und Einrichtung des ELSTER Mein Unternehmenskontos finden Sie unter: https://info.mein-unternehmenskonto.de/
Bei einem technischen Problem können Sie über die Schaltfläche „Kontakt“ im unteren Bereich der Website an unseren Support wenden.
Das Kontaktformular kann über den nachfolgenden Link erreicht werden: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/support-und-kontakt
Bei einer inhaltlichen oder rechtlichen Frage können Sie sich an die jeweils zuständige Bezirksregierung wenden.
Die jeweiligen Kontaktinformationen finden sie weiter oben auf dieser Seite im Bereich „Kontakt und Ansprechperson“.
Wenn Sie die Abweichung der Quotierung anmelden wollen, so muss die Erklärung auf dem übersandten Formblatt entweder digital signiert oder unterschrieben und eingescannt an die zuständige Bezirksregierung übermittelt werden.
Die Erklärung, die Ihnen als Muster mittels Bereitstellungsbescheid zugegangen ist, laden Sie bitte im digitalen Verfahren im Rahmen einer Maßnahmenmeldung hoch.
Im Bereich "Weiterführende Links und Downloads" finden Sie sowohl unsere aktuellen FAQ zum Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur, als auch die jeweils aktuellen rechtlichen Grundlagen.
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