Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRi-Nah)
15.07.2025 – 31.05.2026
Das Förderprogramm Nahmobilität (FöRi-Nah) unterstützt Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen dabei, sichere und attraktive Wege für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Das Ziel des Programms ist es, Schritt für Schritt bessere Bedingungen für eine umweltfreundliche Mobilität vor Ort zu schaffen, um den Anteil von Radfahrerinnen, Radfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern am Gesamtverkehr zu erhöhen.
Gefördert werden unter anderem der Bau und Ausbau von Rad- bzw. Fußwegen, sichere Querungshilfen, Fahrradabstellanlagen, Einrichtung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen, aber auch entsprechende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Erhebungen zum Mobilitätsverhalten. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln und ergänzenden Bundeszuweisungen.
Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen geprüft. Eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist, dass Kommunen für einen schnellen Baubeginn zu sorgen haben, sobald die Bewilligung da ist.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen,
- die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW.
Fördervoraussetzungen
- Das Bauprojekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
- Gefördert werden Bauvorhaben, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr (z. B. zu Fuß oder mit dem Fahrrad) dienen.
- Die Planung muss so weit abgeschlossen sein, dass Baureife vorliegt und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt.
- Benötigte Flächen müssen der Kommune gehören oder es muss eine Nutzungsvereinbarung bestehen.
- Die Kommune muss einen Eigenmittel einbringen.
Rechtliche Grundlage
Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität - FöRi-Nah)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von BezirksregierungenDie konkrete Höhe der Förderung wird jedes Jahr im Jahresförderprogramm durch das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen festgelegt. Sie kann je nach Maßnahme unterschiedlich ausfallen.
Ja. Für Bau- und Ausbauvorhaben liegt die Bagatellgrenze bei 20.000 Euro, für Konzepte oder Öffentlichkeitsarbeit bei 5.000 Euro.
Die Anträge werden bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht und dort geprüft.
Für eine Förderung im Rahmen von FöRi-Nah sind verschiedene Unterlagen notwendig. Dazu gehören:
• der offizielle Antrag (nach dem Muster der Bezirksregierung),
• eine Beschreibung des Vorhabens mit Begründung, warum es die Nahmobilität verbessert,
• Nachweise über die Abstimmung mit Straßenverkehrs-, Umwelt- und ggf. weiteren Behörden,
• Planunterlagen (z. B. Übersichtskarten, Lagepläne, Rad- und Fußverkehrskonzepte),
• Angaben zum Stand des Grunderwerbs oder zu Gestattungsverträgen,
• eine Kostenberechnung sowie die Zustimmung der Kämmerei,
• Nachweise zur geplanten Barrierefreiheit und zur Beteiligung von Behindertenbeauftragten oder -verbänden.
Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Die Bezirksregierung stimmt dies im Einzelfall mit der Kommune ab.