Musikschulprojekte
29.09.2026 – 15.12.2026
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert modellhafte und profilbildende Projekte, die über die zum Antragszeitpunkt übliche Musikschularbeit hinausreichen und zur Entwicklung der beantragenden Musikschule, auch mit Vorbildcharakter für andere Musikschulen, beitragen. Die Projekte müssen Kunst und Kultur sowie die musikpädagogische Arbeit in den Mittelpunkt stellen.
Gefördert werden Projekte von Musikschulen, die über die übliche Musikschularbeit, zumindest im teilregionalen Kontext, hinausreichen. „Profilbildend“ sind, Projekte, die über eine Anschubfinanzierung des Landes hinaus das Profil der Musikschule musikalisch oder musikpädagogisch weiter entwickeln sollen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Musikschulen
Fördervoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Musikschulen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz und wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und die, die in § 44 Absatz 2 KulturGB genannten Voraussetzungen erfüllen.
Rechtliche Grundlage
Fördergrundsätze für für Zuwendungen zu profilbildender und strukturbildender Musikschulaktivitäten im Schuljahr 2027/2028 (Fördergrundsätze Musikschulprojekte)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson finden