Modernisierung Infrastruktur Überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS-Förderung)
01.01.2019 – 31.12.2099
Förderung der Ausstattung sowie des Aus-, Um- oder Neubaus zur Modernisierung oder Umstrukturierung von überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) durch den Bund, kofinanziert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
‐ juristische Personen des öffentlichen Rechts,‐ im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.
Fördervoraussetzungen
- Förderfähig sind nur Maßnahmen, die unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen und Maßnahmen, die eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen. Diese Maßnahmen müssen der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt dienen
Rechtliche Grundlage
Gemeinsame Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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