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Modernisierung Infrastruktur Überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS-Förderung)

Die rund 120 ÜBS von Handwerk, Industrie und Landwirtschaft in NRW übernehmen eine wichtige Rolle in der dualen Erstausbildung sowie der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Sie ermöglichen die Qualifizierung ergänzend zum Betrieb und sichern so die Ausbildungsfähigkeit insb. von kleinen und mittleren Unternehmen. Die ÜBS sichern die hohe Qualität der beruflichen Bildung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Dafür benötigen sie moderne Gebäude und Ausstattung.
Antragsfrist:
01.01.2019 31.12.2099
Antragstellung möglich

Schulen und Bildungseinrichtungen
Bildung
Weiterbildung
Infrastruktur
Sonstiges
Zuschuss/Zuweisung

Förderung der Ausstattung sowie des Aus-, Um- oder Neubaus zur Modernisierung oder Umstrukturierung von überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) durch den Bund, kofinanziert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

‐ juristische Personen des öffentlichen Rechts,‐ im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.

Fördervoraussetzungen

  • Förderfähig sind nur Maßnahmen, die unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen und Maßnahmen, die eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen. Diese Maßnahmen müssen der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt dienen

Rechtliche Grundlage

Gemeinsame Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von MAGS
Weiterführende Links und Downloads