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Moderne Sportstätte 2022

Über das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ werden insbesondere Sportvereinen, Sportbünden und Sportverbänden Landesmittel in Höhe von insgesamt 300 Millionen EUR zur Verfügung gestellt für die Modernisierung, die Sanierung, die Erweiterung und die Entwicklung von Sportstätten und -anlagen.
Antragsfrist:
01.10.2019 31.12.2027
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Verbände
Vereine
Sport
Zuschuss/Zuweisung

Über das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ werden Sportvereinen, Sportbünden und Sportverbänden, nachrangig auch Städten und Gemeinden, Landesmittel in Höhe von insgesamt 300 Millionen EUR zur Verfügung gestellt für die Modernisierung, die Sanierung, die Erweiterung und die Entwicklung von Sportstätten und -anlagen. Eine Antragstellung entsprechend der geltenden Richtlinien ist über das Förderportal des Landessportbundes NRW möglich. Die Fördermaßnahme wird durch die NRW.BANK umgesetzt. Weitergehende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Der Kreis der Antragsberechtigten kann den geltenden Richtlinien entnommen werden.​

Fördervoraussetzungen

  • Die Fördervoraussetzungen können den geltenden Richtlinien entnommen werden.​

Rechtliche Grundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten (Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von NRW.BANK
Weiterführende Links und Downloads