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Moderne Sportstätte 2022

Über das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ werden insbesondere Sportvereinen, Sportbünden und Sportverbänden Landesmittel in Höhe von insgesamt 300 Millionen EUR zur Verfügung gestellt für die Modernisierung, die Sanierung, die Erweiterung und die Entwicklung von Sportstätten und -anlagen.
Antragsfrist:
01.10.2019 31.12.2027
Antragstellung möglich

Vereine
Verbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Sport
Zuschuss/Zuweisung

Über das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ werden Sportvereinen, Sportbünden und Sportverbänden, nachrangig auch Städten und Gemeinden, Landesmittel in Höhe von insgesamt 300 Millionen EUR zur Verfügung gestellt für die Modernisierung, die Sanierung, die Erweiterung und die Entwicklung von Sportstätten und -anlagen. Eine Antragstellung entsprechend der geltenden Richtlinien ist über das Förderportal des Landessportbundes NRW möglich. Die Fördermaßnahme wird durch die NRW.BANK umgesetzt. Weitergehende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinnützige, rechtsfähige Sportorganisationen,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände und
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie 
  • natürliche Personen.

Fördervoraussetzungen

  • Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller:
  • die Notwendigkeit der Investitionsmaßnahme im Rahmen eines mit der regional zuständigen Dachorganisation des organisierten Sports und im Benehmen mit der Gemeinde abgestimmten Gesamtkonzeptes nachweisen kann,
  • Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer der Sportstätte ist oder noch ein mindestens 10-jähriges Nutzungsrecht über die Sportstätte nachweisen kann.

Rechtliche Grundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten (Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Links und Downloads