Modell- und Sondervorhaben
05.11.2026 – 31.12.2027
Auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen können vielfältige Projekte finanziell gefördert werden – insbesondere solche, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen, die nachhaltige Entwicklung stärken oder von besonderer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen sind. Ob in der Umweltwirtschaft, im Naturschutz oder bei der Abwasserbeseitigung – Ziel ist es, eine nachhaltige Zukunft für Natur, Mensch und Gesellschaft zu fördern.
Besonders im Fokus stehen Themen wie die Wasserwirtschaft, Circular Economy und der Klimawandel. Mit Fördermitteln können Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz umgesetzt werden. Auch Bodenschutz und Immissionsschutz sind wichtige Bausteine für eine nachhaltige Entwicklung.
Darüber hinaus werden Förderungen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz, die Kreislaufwirtschaft sowie Bildungsinitiativen für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung unterstützt.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des Privatrechts
- Personengesellschaften
- natürliche Personen
Fördervoraussetzungen
- Es besteht ein erhebliches Landesinteresse an der Durchführung des Projektes.
- Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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