Direkt zum Inhalt

Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)

​Die Förderrichtlinie zielt auf die bessere Vernetzung von Mobilitätsangeboten und fördert daher Maßnahmen des Mobilitätsmanagements, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen und Sharing-Angebote. Weiterhin werden insbesondere die städtischen Knoten des Transeuropäische Verkehrsnetzes (TEN-V) mit umfassenden Fördermöglichkeiten für nachhaltige urbane Mobilitätspläne gefördert.
Antragsfrist:
29.10.2025 30.06.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Hochschulen und Universitäten
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Die Förderrichtlinie zielt auf die bessere Vernetzung von Mobilitätsangeboten und fördert daher Maßnahmen des Mobilitätsmanagements, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen und Sharing-Angebote. Weiterhin werden insbesondere die städtischen Knoten des Transeuropäische Verkehrsnetzes (TEN-V) mit umfassenden Fördermöglichkeiten für nachhaltige urbane Mobilitätspläne gefördert.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kommunen, 
  • Kreise, 
  • Unternehmen, 
  • Körperschaften öffentlichen Rechts.

Fördervoraussetzungen

  • Das Vorhaben muss in NRW durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierungen