Mobilitätsmanagement
29.10.2025 – 30.06.2026
Die Förderrichtlinie zielt auf die bessere Vernetzung von Mobilitätsangeboten und fördert daher Maßnahmen des Mobilitätsmanagements, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen und Sharing-Angebote. Weiterhin werden insbesondere die städtischen Knoten des Transeuropäische Verkehrsnetzes (TEN-V) mit umfassenden Fördermöglichkeiten für nachhaltige urbane Mobilitätspläne gefördert.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Kommunen,
- Kreise,
- Unternehmen,
- Körperschaften öffentlichen Rechts.
Fördervoraussetzungen
- Das Vorhaben muss in NRW durchgeführt werden.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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