Mittelstand Innovativ & Digital - MID-Digitalisierung
01.01.2026 – 31.12.2029
Mit dem Förderbaustein MID-Digitalisierung können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ihre eigenen Digitalisierungsprojekte gezielt umsetzen. Denn: Über den Gutschein lassen sich externe Expertinnen und Experten beauftragen.
Gefördert werden die Entwicklung und Einführung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Damit unterstützt das Land praxisnahe Projekte – von AR-/VR-gestützten Kundenlösungen bis zum neuen Chat-Bot. Ziel ist es, kleinere Unternehmen fit für die Zukunft zu machen und ihre Wettbewerbsfähigkeit durch digitale Innovationen zu sichern.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Kleine und mittlere Unternehmen,
- Kleinstunternehmen (gemäß EU-KMU-Definition) aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Fördervoraussetzungen
- Es gelten unter anderem folgende Fördervoraussetzungen:
- Das Unternehmen darf in den letzten drei Steuerjahren nicht mehr als 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten haben.
- Gefördert werden ausschließlich Digitalisierungsprojekte.
- Die Maßnahme muss von externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern durchgeführt oder begleitet werden.
- Es darf keine Doppelförderung durch andere Programme des Landes, des Bundes oder der EU erfolgen.
- Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein.
- Gefördert werden nur Projekte, die nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erwarten lassen.
- Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von NRW.BankDas Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen.
Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die getätigte Maßnahme muss ihr Wirkung an einem Standort in NRW entfalten.
Gemäß der Definition ist ein Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt". Der bestimmende Faktor ist die wirtschaftliche Tätigkeit, nicht die Rechtsform. In der Praxis bedeutet dies, dass Selbstständige, Familienunternehmen, Personengesellschaften und Vereinigungen oder sonstige Einheiten, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, als Unternehmen angesehen werden können. Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten/direkten Markt angesehen. Weitere Informationen können dem Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission entnommen werden.
Um diese Frage zu beantworten, muss sowohl die Größe des Unternehmens (Mitarbeiter/innenzahl, Umsatz- und Bilanzsumme) als auch die Beziehung zu anderen Unternehmen (Kapitalbeteiligung, Kontrolle von Stimmrechten, Recht zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses) berücksichtigt werden.
Unternehmensgröße
KMU werden definiert als Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweisen.
Es gelten folgende Abgrenzungen:
Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro,
Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro,
Mittleres Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Maßgeblich sind dafür die Daten der letzten drei Jahresabschlüsse.
MID-Digitalisierung bis zu 15.000 € Zuschuss. Es gilt eine maximale Förderquote von 50 Prozent.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Anmeldung zum sogenannten „Losverfahren“ und eine daran anschließende Antragstellung. Förderinteressenten melden sich im Förderportal zum Losverfahren an. Die durch das Losverfahren ermittelten Unternehmen erhalten im Anschluss personalisierte Zugangsdaten, welche eine digitale Antragstellung innerhalb von 28 Tagen im Förderportal ermöglichen. Erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft. Es gilt zu beachten, dass der Erhalt dieser Zugangsdaten nicht mit einer automatischen Förderzusage gleichzusetzen ist.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich).