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Mittelstand Innovativ & Digital - MID-Digitale Sicherheit

Das Förderprogramm MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu schließen – für mehr digitale Widerstandskraft und besseren Schutz vor Cyberangriffen.
Antragsfrist:
01.01.2026 31.12.2029
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Digitalisierung
Innovation und technologische Entwicklung
Sonstiges
Zuschuss/Zuweisung

Das Teilprogramm MID‑Digitale Sicherheit ergänzt die bisherigen MID-Komponenten mit Fokus auf IT-Sicherheit. Es richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein‑Westfalen, die im digitalen Zeitalter wachsenden Gefahren wie Cyberangriffen begegnen wollen.

Gefördert werden Maßnahmen, die helfen, Sicherheitslücken im Unternehmen aufzudecken und zu schließen — etwa durch systematische Analysen, Schulungen für Mitarbeitende oder Anschaffung von Software- und Hardwarelösungen. Der Ansatz ist dabei ganzheitlich: Neben technischen Lösungen werden auch Aspekte wie Sensibilisierung und organisatorische Abläufe berücksichtigt.

Ziel ist es, Unternehmen resilienter zu machen und ihre digitale Selbstverteidigung zu verbessern, sodass Daten, Systeme und Geschäftsprozesse langfristig sicherer sind.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Kleinstunternehmen aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Fördervoraussetzungen

  • Es gelten unter anderem folgende Fördervoraussetzungen:
  • Das Unternehmen darf in den letzten drei Steuerjahren nicht mehr als 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten haben.
  • Die geförderte Maßnahme muss eindeutig einem der drei Schwerpunkte des Programms zugeordnet sein: o A: Analyse des IST-Zustands der IT-Systeme, o B: Konzeption und Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen, o C: Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden.
  • Es muss sich um eigenständige Maßnahmen handeln, die nicht bereits durch andere öffentliche Mittel (Land, Bund oder EU) gefördert werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Die Maßnahmen müssen von einem externen Dienstleistungsunternehmen durchgeführt oder technisch begleitet werden.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht und bewilligt worden sein.
  • Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie zu MID‑Digitale Sicherheit.

Rechtliche Grundlage

Förderbekanntmachung

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von NRW.Bank
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit wendet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen aller Branchen.
Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die getätigte Maßnahme muss ihre Wirkung an einem Standort in NRW entfalten.

Gemäß der Definition ist ein Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt". Dieser Wortlaut entspricht der Terminologie, die der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung verwendet. Der bestimmende Faktor ist die wirtschaftliche Tätigkeit, nicht die Rechtsform. In der Praxis bedeutet dies, dass Selbstständige, Familienunternehmen, Personengesellschaften und Vereinigungen oder sonstige Einheiten, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, als Unternehmen angesehen werden können. Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten/direkten Markt angesehen. Weitere Informationen können dem Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission entnommen werden.

Das Teilprogramm besitzt 3 Förderschwerpunkte:

Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation
Es können Analysen der bestehenden Infrastruktur gefördert werden. Ebenfalls sind u.a. Penetrationstests und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen förderfähig. Auch die Simulation von Sicherheitsvorfällen und die Erstellung eines Notfallplans werden unterstützt.

Schwerpunkt B: Faktor Mensch - nutzerorientierte Maßnahmen
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die Mitarbeitende für das Thema digitale Sicherheit sensibilisieren. Hierzu zählen beispielsweise Schulungen für alle Mitarbeitenden, aber auch Unterstützung bei der organisatorischen Verankerung des Themas im Unternehmen sowie die Fortbildung einzelner Mitarbeitenden zu IT-Sicherheitsbeauftragten.

Schwerpunkt C: Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz
Unternehmen werden dabei unterstützt, Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz anzuschaffen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Antiviren-Software, Anti-Ransomware, schlüsselfertige Firewalls (Soft- und Hardware) und Back-up-Software. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate

Die Förderung beträgt bis zu 15.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Mindestfördersumme bei 4.000 Euro liegt.
Es gilt ein Förderquote von 50 %.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Anmeldung zum sogenannten „Losverfahren“ und eine daran anschließende Antragstellung. Förderinteressenten melden sich im Förderportal zum Losverfahren an. Die durch das Losverfahren ermittelten Unternehmen erhalten im Anschluss personalisierte Zugangsdaten, welche eine digitale Antragstellung innerhalb von 28 Tagen im Förderportal ermöglichen. Erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft.
Es gilt zu beachten, dass der Erhalt dieser Zugangsdaten nicht mit einer automatischen Förderzusage gleichzusetzen ist.

Weiterführende Links und Downloads