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Mittelstand Innovativ & Digital - MID-Assistent/in

Mit dem Teilprogramm MID‑Assistent/in bringt Nordrhein‑Westfalen frisches Hochschulwissen in kleine Unternehmen: Junge Absolventinnen und Absolventen arbeiten vor Ort an konkreten Digitalisierungs‑, Innovations- oder Nachhaltigkeitsprojekten – und stärken so Fachkräftebindung, Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.
Antragsfrist:
01.01.2026 31.12.2029
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Arbeit
Digitalisierung
Innovation und technologische Entwicklung
Wirtschaft
Energie
Klimaschutz
Zuschuss/Zuweisung

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Land Nordrhein‑Westfalen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, ihre Innovationskraft zu fördern und ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren. Das Teilprogramm MID‑Assistent/in ergänzt dieses Ziel um eine gezielte personelle Förderung: Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen werden im Rahmen eines Digitalisierungs‑, Innovations- oder Nachhaltigkeitsprojekts als Assistenzkräfte direkt im Unternehmen eingestellt.

Ziel ist es, frisches Wissen aus Hochschulen in die Betriebe zu bringen und gleichzeitig neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Assistenzkraft arbeitet konkret an der Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren, an Prototypen oder an Maßnahmen zur grünen Transformation im Betrieb.

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss zu den Lohnkosten über eine Dauer von zwei Jahren.

Das Programm leistet damit einen doppelten Beitrag: Einerseits zur Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, andererseits zur Förderung qualifizierter junger Fachkräfte in der Region.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Kleinst- und kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Fördervoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Kleinst- und kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein‑Westfalen und weniger als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent).
  • Es gilt die KMU-Definition der Europäischen Kommission. Von den Mitarbeitenden dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen.
  • Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Werkstudierende werden bei der Zählung der akademischen Abschlüsse nicht berücksichtigt.
  • Die MID‑Assistentin oder der MID‑Assistent darf erst nach Bewilligung der Förderung eingestellt werden – spätestens jedoch sechs Monate danach.
  • Das Jahresbruttogehalt der MID‑Assistentin oder des MID‑Assistenten muss mindestens 30.000 Euro betragen (2.500 Euro/Monat, ohne Arbeitgeberanteile).
  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss über einen Zeitraum von 24 Monaten. Die Höhe richtet sich nach dem akademischen Personalbestand im Unternehmen: o Unternehmen ohne Mitarbeitende mit Hochschulabschluss erhalten bis zu 48.000 Euro Förderung. o Unternehmen mit ein bis fünf Hochschulabsolventinnen oder -absolventen erhalten bis zu 33.000 Euro.
  • Gefördert werden ausschließlich die Personalausgaben für die MID‑Assistentin oder den MID‑Assistenten.
  • Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in den Förderrichtlinien.

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von NRW.Bank
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Das Programm richtet sich an Kleinst- und kleine Unternehmen aller Branchen mit weniger als 50 Angestellten, von denen maximal 5 einen akademischen Abschluss vorweisen.

Der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsplatz der Assistentin/des Assistenten muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Gemäß der Definition ist ein Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt". Dieser Wortlaut entspricht der Terminologie, die der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung verwendet. Der bestimmende Faktor ist die wirtschaftliche Tätigkeit, nicht die Rechtsform. In der Praxis bedeutet dies, dass Selbstständige, Familienunternehmen, Personengesellschaften und Vereinigungen oder sonstige Einheiten, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, als Unternehmen angesehen werden können. Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten/direkten Markt angesehen. Weitere Informationen können dem Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission entnommen werden.

Bei der Beziehung zu anderen Unternehmen sind die Kapitalbeteiligung (max. 25%), die Kontrolle von Stimmrechten und das Recht zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses entscheidend.
Der Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission liefert eine gute Anleitung zur Bestimmung Ihres Status. Hat das antragstellende Unternehmen verbundene oder Partnerunternehmen, kommt es auch auf die o.g. KMU-Daten dieser verbundenen oder Partnerunternehmen an. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen können nur einen Antrag stellen.

Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 33.000 Euro für eine Dauer von 24 fortlaufenden Monaten.

Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 48.000 Euro für eine Dauer von 24 fortlaufenden Monaten

Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu 24 fortlaufenden Monaten, ab der erstmaligen Einstellung eines/einer MID-Assistent/in.

Förderfähig sind die Personalausgaben für den MID-Assistenten/die MID-Assistentin, deren/dessen Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag geprüft wurde.

Der Hochschulabschluss des Kandidaten/der Kandidatin darf zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme im Betrieb nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Wissenschaftliche Tätigkeiten an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, im Anschluss an den Hochschulabschluss verlängern diese Frist um ihre jeweilige Laufzeit, maximal um bis zu 6 Jahre.

Der Antrag ist online über das entsprechende Online-Förderportal zu stellen. Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden. Anträge können im Förderportal zwischengespeichert werden.

Weiterführende Links und Downloads