Mit Tatkraft - Ideenwettbewerb für das Rheinische Revier
01.10.2026 – 30.11.2026
Mit Tatkraft ist der Ideenwettbewerb für das Rheinische Revier. Gesucht werden neue, ehrenamtliche Projektideen, die zivilgesellschaftliches Engagement stärken und zur nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW führt den Wettbewerb im Auftrag der Landesregierung durch.
Mit Tatkraft ist offen für alle, die sich für ihren Ort oder ihre Region im Rheinischen Revier engagieren wollen – von der einzelnen Person bis zum großen Verein. Jedes Jahr werden rund 150 gemeinwohlorientierte und nachhaltige Projekte aus dem Rheinischen Revier prämiert, mit Preisgeldern von 5.000 oder 10.000 Euro. Insgesamt werden so pro Jahr rund 1 Million Euro Preisgeld vergeben.
Mit Tatkraft wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des STARK-Programms gefördert.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Bürgerinnen und Bürgern (natürlichen Personen), die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz im Rheinischen Revier haben
- Initiativen oder vergleichbaren Personengruppen
- Vereinen
- Verbänden
- Ehrenamtlich Engagierte an kommunalen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten und Schulen) darunter Fördervereine, Schülervertretungen und Elterninitiativen
- Hochschulen
- Stiftungen
- Kirchen
- sozialen Trägern einschl. gGmbH
Fördervoraussetzungen
- Es gelten die Teilnahmebedingungen des „Mit Tatkraft“ Ideenwettbewerbs für das Rheinische Revier in seiner jeweils geltenden Fassung.
- Die eingereichten Projektideen können sich nur auf die vom Kohleausstieg betroffenen Gebietskörperschaften im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen beziehen (Umsetzungsort). Zur Gebietskulisse zählen: Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-WestfalenPDF, 1.23 MB