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Mit Tatkraft - Ideenwettbewerb für das Rheinische Revier

Wer im Rheinischen Revier eine gute Idee für mehr Zusammenhalt, Nachhaltigkeit oder lebenswerte Nachbarschaften hat, kann diese jetzt einreichen: Mit dem Ideenwettbewerb „Mit Tatkraft" vergibt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) jährlich rund 1 Million Euro Preisgeld an ehrenamtliche und gemeinwohlorientierte Projekte im Rheinischen Revier.
Antragsfrist:
01.10.2026 30.11.2026
Antragstellung momentan nicht möglich

Hochschulen und Universitäten
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Privatpersonen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Kinder und Jugend
Schule
Bildung
Politische Bildung
Familie
Flucht
Gesundheit
Geschlechtliche Vielfalt (LSBTIQ*)
Gleichstellung
Integration
Kinder und Jugend
Soziales
Ehrenamt
Kunst und Kultur
Sport
Klimaschutz
Umwelt- und Naturschutz
Land- und Forstwirtschaft
Energie
Stadtentwicklung
Strukturwandel und -entwicklung
Wohnen
Denkmalpflege
Heimat
Sonstiges
Zuschuss/Zuweisung

Mit Tatkraft ist der Ideenwettbewerb für das Rheinische Revier. Gesucht werden neue, ehrenamtliche Projektideen, die zivilgesellschaftliches Engagement stärken und zur nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW führt den Wettbewerb im Auftrag der Landesregierung durch.

Mit Tatkraft ist offen für alle, die sich für ihren Ort oder ihre Region im Rheinischen Revier engagieren wollen – von der einzelnen Person bis zum großen Verein. Jedes Jahr werden rund 150 gemeinwohlorientierte und nachhaltige Projekte aus dem Rheinischen Revier prämiert, mit Preisgeldern von 5.000 oder 10.000 Euro. Insgesamt werden so pro Jahr rund 1 Million Euro Preisgeld vergeben.

Mit Tatkraft wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des STARK-Programms gefördert.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  1. ​Bürgerinnen und Bürgern (natürlichen Personen), die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz im Rheinischen Revier haben 
  2. Initiativen oder vergleichbaren Personengruppen 
  3. Vereinen 
  4. Verbänden 
  5. Ehrenamtlich Engagierte an kommunalen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten und Schulen) darunter Fördervereine, Schülervertretungen und Elterninitiativen 
  6. Hochschulen
  7. Stiftungen
  8. Kirchen
  9. sozialen Trägern einschl. gGmbH 

Fördervoraussetzungen

  • Es gelten die Teilnahmebedingungen des „Mit Tatkraft“ Ideenwettbewerbs für das Rheinische Revier in seiner jeweils geltenden Fassung.
  • Die eingereichten Projektideen können sich nur auf die vom Kohleausstieg betroffenen Gebietskörperschaften im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen beziehen (Umsetzungsort). Zur Gebietskulisse zählen: Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach.

Rechtliche Grundlage

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
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